Global Career Select begleitet internationale Fachkräfte, Ausbildungsinteressierte und Unternehmen auf dem Weg zu nachhaltiger Integration und beruflichem Erfolg in Deutschland.
Vermittlung für Bewerber:innen aus dem Ausland — Pflegeausbildung oder ein anderer Ausbildungsberuf (Handwerk, Technik, Hotellerie, Logistik, Handel, IT).
Mehr erfahren →Unser ausführlicher Leitfaden zu Sprachphase, Zulassung, Fristen, Visum und Kosten für ein Studium in Deutschland.
Mehr erfahren →Internationale Fachkräfte und Auszubildende gewinnen, Team-Workshops und administrative Begleitung — persönlich und verlässlich.
Mehr erfahren →Karriere-Start Deutschland, Berufsintegrationsprogramm, Karriere-Coaching, Behördenpost & Verwaltung und Startplan Deutschland.
Mehr erfahren →Wir kombinieren Sprachförderung, Bewerbungsunterstützung, kulturelle Integration und berufliche Begleitung in einem kohärenten Programm.
Unsere Gründerin kennt beide Seiten — die Herausforderungen internationaler Bewerber und die Erwartungen des deutschen Arbeitsmarkts.
Keine abstrakten Konzepte — unsere Programme sind direkt auf reale Anforderungen von Arbeitgebern und Berufsschulen abgestimmt.
Unsere Programme verbinden klare Prozesse mit persönlicher Betreuung. Umfang und Dauer der individuellen Begleitung richten sich nach dem jeweils gebuchten Angebot und sind vor Beginn transparent festgelegt.
„Der Schlüssel zur erfolgreichen Integration liegt nicht nur in der Sprache — er liegt im Verständnis der Arbeitskultur, in der persönlichen Vorbereitung und in der richtigen Begleitung."
Menschen aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten und gezielte Unterstützung bei Bewerbung, Sprache und Integration benötigen.
Junge Menschen aus dem Ausland mit dem Ziel, eine anerkannte Berufsausbildung in Deutschland zu beginnen — in Handwerk, Technik, Gastronomie, Handel, Logistik oder IT.
Betriebe, die internationale Mitarbeiter beschäftigen oder gewinnen möchten und professionelle Unterstützung bei Recruiting und Integration suchen.
Bildungsträger, Behörden und Netzwerkpartner, die mit einem spezialisierten Anbieter im Bereich Qualifizierung und Integration zusammenarbeiten möchten.
Ob Sie eine Ausbildung in Deutschland anstreben, qualifizierte internationale Fachkräfte suchen oder Ihr Team interkulturell stärken möchten — wir begleiten Sie persönlich und professionell.
Global Career Select ist mehr als ein Bildungsträger. Wir sind ein Partner für internationale Talente und deutsche Unternehmen auf dem Weg zu nachhaltiger beruflicher Integration.
Léocadie Christiane Heindorf gründete Global Career Select mit einer klaren Vision: internationale Talente gezielt und ganzheitlich auf den deutschen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Mit interkultureller Erfahrung und einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen beider Seiten schafft sie brückenbildende Programme, die wirklich funktionieren.
Internationale Fachkräfte und Ausbildungsinteressierte gezielt auf den deutschen Arbeitsmarkt vorzubereiten und Unternehmen bei der nachhaltigen Integration internationaler Mitarbeiter zu begleiten.
Ein anerkannter Partner für berufliche Qualifizierung, Integration und internationales Recruiting zu sein — mit einem Netzwerk, das internationale Talente und deutsche Unternehmen langfristig verbindet.
Wir verbinden Sprachförderung, Bewerbungsvorbereitung, interkulturelle Kompetenz und berufliche Integration in strukturierten, praxisnahen Programmen — individuell angepasst an jede Zielgruppe.
Klare Strukturen, hochwertige Inhalte und ein professioneller Auftritt — in jedem Programm und jedem Kontakt.
Wir verstehen die Herausforderungen internationaler Bewerber. Diese Erfahrung prägt jeden unserer Programme.
Unsere Angebote sind auf reale Arbeitsmarktanforderungen ausgerichtet — nicht auf abstrakte Konzepte.
Langfristige Integration ist unser Ziel — keine kurzfristigen Lösungen, sondern stabile berufliche Perspektiven.
Kulturelle Vielfalt ist eine Stärke. Wir gestalten Brücken — zwischen Menschen, Kulturen und Arbeitsmarkt.
Wir suchen und pflegen den Austausch mit Unternehmen, Institutionen und relevanten Akteuren des regionalen Arbeitsmarkts, um berufliche Integration praxisnah zu gestalten.
Das erste Gespräch (15 Minuten) ist unverbindlich. Wir klären kurz Ihre Situation und zeigen Ihnen, welches Angebot von Global Career Select zu Ihnen passt. Eine ausführliche Analyse ist Teil unserer Beratungsangebote.
Deutschland braucht Fachkräfte. Global Career Select bringt qualifizierte internationale Bewerber zu Ihnen — vorbereitet, begleitet und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Von der Kandidatensuche über die Vorbereitung bis zur administrativen Begleitung — Global Career Select unterstützt Sie durch den gesamten Prozess. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft: die Ausbildung und Integration Ihrer neuen Mitarbeitenden.
Vorausgewählte internationale Ausbildungsbewerber:innen mit anerkanntem B2-Sprachzertifikat, vollständigen Unterlagen und klarem Berufsziel. Für die Pflegeausbildung prüfen wir zusätzlich die dokumentierte Praxiserfahrung und die tatsächliche Kommunikationsfähigkeit in einem persönlichen 30-minütigen Gespräch auf Deutsch.
Wir koordinieren die im Vertrag vereinbarten administrativen Schritte — Visa, Anmeldung, Aufenthaltstitel, Kontoöffnung — und unterstützen den Prozess bis zum Ausbildungs- oder Arbeitsbeginn.
Wir helfen Ihnen, KAUSA-Förderung, Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und weitere Programme zu beantragen. Höhe und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweils geltenden Förderprogramm und werden im Erstgespräch anhand der aktuellen Richtlinie geprüft — eine Bewilligung können wir nicht zusichern.
Auf Wunsch informieren wir Sie frühzeitig über neu verfügbare Talentgruppen und entwickeln mit Ihnen eine langfristige Recruitingplanung.
Schulungen für Ihre bestehenden Teams: bessere Kommunikation, Konfliktprävention und eine inklusive Arbeitskultur.
Wir liefern vorab geprüfte Kandidat:innen mit passenden Qualifikationen und bereiten sie auf Einreise, Behördengänge und den ersten Arbeitstag vor. Eine Besetzungsgarantie geben wir nicht — wohl aber eine Nachbesetzungsregelung, die wir auf Wunsch im Einzelvertrag vereinbaren.
Eine Platzierung ist mehr als eine Profilübermittlung. Vom Erstgespräch bis zum ersten Arbeitstag durchläuft jede Kandidatin und jeder Kandidat einen mehrstufigen Prüf- und Vorbereitungsprozess — das ist der Teil der Arbeit, der im Hintergrund passiert.
30-minütiges Gespräch (Video oder Telefon) — wir klären Berufsfeld, gefordertes Sprachniveau, Einsatzregion, gewünschten Starttermin und betriebliche Besonderheiten, bevor wir mit der Kandidatensuche beginnen.
Jedes Profil durchläuft eine Prüfung vor der Vorstellung: Wir prüfen das vorgelegte Sprachzertifikat (Goethe, telc, ÖSD, TestDaF) und führen zusätzlich ein persönliches Auswahlgespräch auf Deutsch durch. Schulabschluss und Berufsziel werden plausibilisiert, Wohnsitzland und Berufsfeld auf Zulässigkeit der privaten Vermittlung geprüft. Nur wer diese Prüfung besteht, wird Ihnen vorgestellt.
Ab dem B2-Zertifikat begleiten wir die Kandidat:innen online weiter — je nach Ausgangslage sechs Monate bis zu einem Jahr — bis zur Vorstellung bei Ihnen: Sprachpraxis, Erwartungsklärung und Motivation bleiben so auf einem konstanten Niveau, statt zwischen Zertifikat und Vertragsbeginn zu verblassen.
Unsere Kandidatensuche läuft kontinuierlich — unabhängig von einzelnen Anfragen — und nicht erst ab Ihrer Anfrage. Vorgestellt wird nur, wer Vorprüfung und Vorbereitung (Schritte 2–3) vollständig durchlaufen hat und einsatzbereit ist: mit Sprachniveau, Bildungsweg und Berufsziel dokumentiert. Über den voraussichtlichen Zeitrahmen informieren wir Sie transparent zu Beginn der Zusammenarbeit.
Wir koordinieren Vorstellungsgespräche zwischen Ihnen und den Kandidaten — auf Wunsch mit Moderation und Übersetzungsunterstützung — und holen im Anschluss Ihre Rückmeldung ein.
Nach Vertragsunterzeichnung bereiten wir gemeinsam mit der Kandidatin oder dem Kandidaten die Botschaftstermine, Visumsunterlagen und die Reiseplanung vor. Wir begleiten den Stand des Verfahrens, ohne selbst gegenüber der Auslandsvertretung aufzutreten oder Erfolgsaussichten einzuschätzen.
Nach der Einreise begleiten wir die ersten Behördengänge (Anmeldung, Konto, Krankenversicherung, Aufenthaltstitel) und stehen der Kandidatin oder dem Kandidaten sowie Ihnen als Betrieb für Rückfragen zur Verfügung — bis der Alltag eingespielt ist.
Die Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch.
Unsere Kandidat:innen werden vor der Vorstellung vorausgewählt. Bei internationalen Auszubildenden setzen wir einen bereits vorhandenen B2-Sprachnachweis voraus.
Praxisnahe Workshops für Ihr bestehendes Team: Kommunikation über Kulturgrenzen hinweg, Konfliktprävention, Führung internationaler Mitarbeitender und gemeinsame Teamkultur. Als Einzelmodul oder mehrteiliges Trainingsprogramm buchbar — in Präsenz oder online.
Praxisnahe Workshops für Unternehmen mit internationalen Teams: Kommunikation über Kulturgrenzen hinweg, Konfliktprävention, Führung internationaler Mitarbeitender und gemeinsame Teamkultur. Als Einzelmodul oder mehrteiliges Trainingsprogramm buchbar — in Präsenz oder online.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Gemeinsam finden wir die richtigen Kandidaten für Ihr Unternehmen — zuverlässig, unter Beachtung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und mit vollständiger Begleitung.
Deutschland ist nicht für jeden das richtige Ziel. Wenn Ihre berufliche Zukunft in einem anderen Land liegt, helfen wir Ihnen, Ihr Profil, Ihr Zielland und Ihre nächsten Schritte strukturiert zu klären.
Diese Beratung richtet sich an Personen, deren berufliches Ziel nicht Deutschland ist. In einer strukturierten Einzelsitzung ordnen wir gemeinsam Ihre Ausgangssituation, Ihre Zielländer und Ihre Bewerbungsstrategie ein und erarbeiten einen konkreten, persönlichen Aktionsplan für die nächsten Schritte.
Diese Beratung ist keine Stellenvermittlung und enthält keine Vermittlung von Arbeitsplätzen, Visa oder Aufenthaltstiteln. Wir geben keine Garantie auf Beschäftigung, Visum oder Aufenthaltserlaubnis im Zielland. Global Career Select verfügt über keine eigene Präsenz oder rechtliche Zulassung außerhalb Deutschlands — die Beratung stützt sich auf öffentlich zugängliche Informationen und allgemeine Erfahrung mit internationalen Bewerbungsprozessen, nicht auf lokale Rechtsberatung im Zielland.
Im Erstgespräch (15 Minuten) klären wir kurz, ob die Internationale Karriere-Orientierung zu Ihrer Situation passt.
L'Allemagne n'est pas la bonne destination pour tout le monde. Si votre avenir professionnel se situe dans un autre pays, nous vous aidons à clarifier votre profil, votre pays cible et vos prochaines étapes, de façon structurée.
Cette consultation s'adresse aux personnes dont l'objectif professionnel n'est pas l'Allemagne. Lors d'une séance individuelle structurée, nous clarifions ensemble votre situation de départ, vos pays cibles possibles et votre stratégie de candidature, puis élaborons un plan d'action concret et personnalisé pour les prochaines étapes.
Cette consultation n'est pas une agence de placement et n'inclut aucune mise en relation avec des employeurs, aucune démarche de visa ni de titre de séjour. Nous ne garantissons ni emploi, ni visa, ni autorisation de séjour dans le pays cible. Global Career Select ne dispose d'aucune présence propre ni d'agrément juridique en dehors de l'Allemagne — la consultation s'appuie sur des informations publiquement accessibles et une expérience générale des processus de candidature internationaux, et non sur un conseil juridique local dans le pays cible.
Lors du premier entretien (15 minutes), nous clarifions brièvement si l'orientation de carrière internationale correspond à votre situation.
Réserver un premier entretien →Germany isn't the right destination for everyone. If your professional future lies in another country, we help you clarify your profile, your target country, and your next steps in a structured way.
This consultation is for people whose professional goal is not Germany. In a structured one-on-one session, we work through your starting situation, your possible target countries, and your application strategy together, and build a concrete, personal action plan for your next steps.
This consultation is not a job placement service and does not include any matching with employers, visa processing, or residence permit applications. We do not guarantee employment, a visa, or a residence permit in the target country. Global Career Select has no office or legal license outside Germany — the consultation draws on publicly available information and general experience with international application processes, not on local legal advice in the target country.
In the intro call (15 minutes), we quickly clarify whether International Career Orientation fits your situation.
Book an intro call →Wir vermitteln internationale Bewerber:innen in eine Ausbildung in Deutschland.
Die Auswahlkriterien, Berufe und rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen Pflege und den übrigen Ausbildungsberufen — deshalb führen wir Sie gezielt zur passenden Seite.
Generalistische Pflegeausbildung oder Pflegefachassistenz — eigenes Auswahlverfahren mit Praxisnachweis und persönlichem Gespräch.
Handwerk, Technik und Industrie, Hotellerie und Gastronomie, Logistik und Verkehr, Handel und Verkauf, IT und weitere Branchen.
Eine Bewerbung garantiert weder eine Vorstellung noch einen Ausbildungsvertrag oder ein Visum.
Wir vermitteln unter anderem in folgende Branchen: Handwerk, Technik und Industrie, Hotellerie und Gastronomie, Logistik und Verkehr, Handel und Verkauf sowie IT und weitere Branchen.
Sie suchen eine Pflegeausbildung? Zur Pflegeausbildung International. Sie möchten stattdessen studieren? Zu Studieren in Deutschland.
Global Career Select begleitet den Prozess: Kandidatenauswahl, Sprachvorbereitung, Unterstützung beim Visumverfahren, Koordination der IHK/HWK-Registrierung sowie administrative Begleitung bis zum ersten Ausbildungstag und darüber hinaus. Bewerber:innen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bewerben sich mit einem offiziellen, anerkannten Sprachzertifikat auf Niveau B2 und einem klaren Berufsziel.
Bei Bewerber:innen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands prüfen wir ausschließlich Bewerbungen, denen ein offizielles, anerkanntes Sprachzertifikat auf Niveau B2 beiliegt.
Dieses Kriterium ist eine interne Vorauswahlregel von Global Career Select. Es ist keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für Ausbildungen in Deutschland.
Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt dieses Kriterium nicht.
Zum Bewerbungsformular →Sobald der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, beginnt der Teil, an dem Vermittlungen sonst scheitern. Wir begleiten jede vermittelte Person bis zum ersten Arbeitstag — ohne dass ihr dafür etwas berechnet wird, in keiner Form und unter keiner Bezeichnung.
Prüfung vor der Aufnahme: Wir prüfen bei jeder Anfrage gewöhnlichen Aufenthalt, Herkunftsstaat und angestrebtes Berufsfeld. Betrifft Ihr Vorhaben die Gesundheits- und Pflegeberufe und ist die private Vermittlung für Ihr Herkunftsland nicht zulässig, lehnen wir die Bearbeitung transparent ab und verweisen auf die Bundesagentur für Arbeit als zuständige Stelle. Sie suchen eine Pflegeausbildung? →
Sie sind ein Ausbildungsbetrieb? Informationen für Ausbildungsbetriebe →
Strukturierte Einzelsitzung zu Ausgangssituation, Zielland und Aktionsplan. Keine Stellenvermittlung, keine Visumsgarantie.
Das Erstgespräch (15 Minuten) ist unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welches Angebot zu Ihrer Situation passt.
Karriere- und Orientierungsprogramme, Coaching und ergänzende Services für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland — sowie ein Vorbereitungsprogramm für Bewerber:innen in unserer Ausbildungsvermittlung.
Für Bewerber:innen aus dem Ausland, die wir in unsere Ausbildungsvermittlung aufgenommen haben – als Teil der Vermittlung.
Gut vorbereitet ankommen. Selbstständig starten.
Eine Ausbildung in Deutschland beginnt mit vielen neuen Fragen: Welche Unterlagen brauche ich? Wie finde ich mich an meinem neuen Wohnort zurecht? Was muss vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein?
Startplan Deutschland hilft Ihnen, diese Schritte vorzubereiten und umzusetzen. Die Vorbereitung beginnt online in Ihrem Herkunftsland und geht nach Ihrer Ankunft in Deutschland weiter. Sie üben typische Situationen, erhalten persönliches Feedback und erstellen Schritt für Schritt Ihren persönlichen Startplan – für die Ausreise, die ersten Wochen und den Ausbildungsbeginn.
Teilnehmen können Bewerber:innen, die unsere Vorprüfung bestanden haben, in die Vermittlung aufgenommen wurden und für die wir aktiv einen Ausbildungsbetrieb suchen.
Startplan Deutschland ist Teil unserer Ausbildungsvermittlung.
Sie lernen in einer festen Gruppe mit höchstens zehn Teilnehmenden, parallel zur Suche nach Ihrem Ausbildungsbetrieb. Alle Sitzungen finden live und ohne Aufzeichnung statt. Ihren Zeitplan erhalten Sie vor Programmbeginn.
In Deutschland setzen Sie Ihren Startplan an Ihrem künftigen Wohnort um – mit dem Ziel, die wichtigsten Schritte vor dem ersten Arbeitstag zu erledigen. Die Begleitung findet überwiegend online in Ihrer Gruppe statt: In den Sitzungen bereiten wir die nächsten Schritte vor, die Termine vor Ort nehmen Sie selbst wahr. Bei Bedarf verweisen wir Sie an Beratungsstellen in Ihrer Nähe, etwa die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder die Jugendmigrationsdienste (JMD).
Den Zeitpunkt Ihrer Einreise stimmen Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb ab; er hängt vor allem von Ihrem Visum ab. Verzögert sich die Einreise, ziehen wir die Schritte vor, die vor dem ersten Arbeitstag nötig sind. Weitere Einheiten können in Abstimmung mit dem Betrieb in den ersten Ausbildungswochen stattfinden, außerhalb Ihrer Ausbildungszeit.
Ein persönlicher Ordner, den Sie auch nach dem Programm weiterverwenden: berufliches Projekt und Bewerbungsunterlagen, Übersicht zu Dokumenten und Anerkennung, Budget und Checkliste für die Ausreise, Ankunfts- und Behördenkalender, Wohn- und Mobilitätsplan, nächste Schritte zu Versicherung und Gesundheit, Notfallkontakte und Anlaufstellen sowie Ihr Plan für die ersten Wochen. Zum Abschluss besprechen wir ihn gemeinsam: Kennen Sie Ihre nächsten Schritte, und wissen Sie, wann Sie eine Behörde, Beratungsstelle oder Fachperson brauchen?
Ihre Daten bleiben geschützt. Für gemeinsame Übungen verwenden wir erfundene Beispiele. Pass-, Bank-, Gesundheits- oder Vertragsdaten teilen Sie nicht in der Gruppe – auch nicht, wenn wir Ihre eigenen Schritte besprechen. Ihr persönlicher Startplan gehört Ihnen.
Prüfung vor der Aufnahme: Wir prüfen vorab, ob wir Ihr Vorhaben im Rahmen unserer Vermittlung begleiten dürfen. Ist eine private Vermittlung für Ihre Kombination aus Herkunftsland und Beruf nicht zulässig, nehmen wir Sie nicht auf und nennen Ihnen geeignete Anlaufstellen.
Gültiger Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung oder EU-Bürger:in mit Wohnsitz in Deutschland — unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Je nach Sprachniveau und Ziel kommt eines dieser vier Angebote infrage.
Ein vorbereitendes Karriere- und Orientierungsprogramm von 4 Wochen / 20 Tagen / 4 Modulen für internationale Fachkräfte und Akademiker mit Aufenthalt in Deutschland und Deutschkenntnissen unter B1. Das Programm ist kein klassischer Sprachkurs nach BAMF-Standard, sondern ein berufsbezogenes Vorbereitungsmodul, das genau dort ansetzt, wo Sprachkurse aufhören — bei der Frage "Wofür lerne ich Deutsch, und wie geht es danach weiter?".
Internationale Fachkräfte und Akademiker mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland: Inhaber:innen eines gültigen Aufenthaltstitels (Studium, Familiennachzug, humanitärer Aufenthalt, Chancenkarte, Niederlassungserlaubnis u.a.), EU-Bürger:innen sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung. Voraussetzung sind funktionale Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mindestens A2 empfohlen). Das Programm richtet sich an Personen, die parallel oder vor einem Sprachkurs eine berufliche Orientierung wünschen — und an Personen, die bereits über eine Berufsqualifikation aus dem Ausland verfügen, sich aber im deutschen Arbeitsmarkt noch nicht zurechtfinden.
Was Sie am Ende des Programms erhalten: ein persönliches Kompetenzprofil, einen schriftlichen 12-Monats-Karriereplan, eine fundierte Empfehlung für den passenden Deutschkurs, einen ersten Lebenslaufentwurf nach deutschem Standard sowie eine Teilnahmebescheinigung. Auf Wunsch erfolgt eine direkte Übergabe in das Berufsintegrationsprogramm Deutschland, sobald das Sprachniveau B1 erreicht ist.
Hinweis zum Anwendungsbereich: Das Programm wendet sich ausschließlich an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Es enthält keine Vermittlungsleistung in den Gesundheits- und Pflegebereich und keine Werbung für Pflegeberufe. Es ersetzt keinen Sprachkurs: Die Teilnahme an einem geeigneten Sprachkurs (BAMF-Integrationskurs, Berufssprachkurs nach DeuFöV oder vergleichbar) wird parallel oder im Anschluss an das Programm dringend empfohlen und im Rahmen von Modul 2 individuell beraten.
Global Career Select arbeitet daran, Karriere-Start Deutschland künftig für Arbeitsuchende und Arbeitslose mit Förderung anbieten zu können. Dafür prüfen wir derzeit Fördermöglichkeiten und bauen Kooperationen mit Projektträgern, Institutionen und Unternehmen auf.
Geförderte Plätze können wir erst anbieten, wenn eine Finanzierung verbindlich bewilligt ist, und ihre Zahl kann begrenzt sein. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bis dahin können Sie das Programm regulär buchen.
Über geförderte Plätze informiert werden
Sie möchten erfahren, sobald Sie sich für einen geförderten Platz bewerben können? Dann lassen Sie sich vormerken. Die Vormerkung
Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich, um Sie über geförderte Plätze zu informieren. Sie können Ihre Vormerkung jederzeit formlos per E-Mail an kontakt@globalcareerselect.de zurückziehen. Spätestens nach zwölf Monaten löschen wir Ihre Daten, es sei denn, Sie haben einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Eine arbeitsmarktbezogene Maßnahme von 12 Wochen / 60 Tagen / 4 Modulen, die Teilnehmende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gezielt auf Arbeit oder Ausbildung vorbereitet. Das Programm ist kein Sprachkurs: Es konzentriert sich auf den deutschen Arbeitsmarkt, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und ein abschließendes Praktikum. Die Wahl des Berufsfeldes liegt ausschließlich bei der teilnehmenden Person; Global Career Select vermittelt nicht in einen bestimmten Sektor.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland: Inhaber:innen eines gültigen Aufenthaltstitels (Studium, Familiennachzug, humanitärer Aufenthalt, Chancenkarte, Niederlassungserlaubnis u.a.), EU-Bürger:innen sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung. Auch Personen, die bereits in einer Ausbildung oder Beschäftigung in Deutschland sind und einen beruflichen Wechsel anstreben, sind ausdrücklich willkommen. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse für die Teilnahme an einem arbeitsmarktbezogenen Programm (mindestens B1 empfohlen, B2 bevorzugt).
Was Sie am Ende der Maßnahme erhalten: ein Zertifikat über die Teilnahme, einen vollständigen Lebenslauf nach deutschem Standard, Erfahrung aus einem echten Praktikum sowie die Werkzeuge für die berufliche Zukunft in Deutschland.
Hinweis zum Anwendungsbereich: Das Programm wendet sich ausschließlich an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Es enthält keine Vermittlungsleistung in den Gesundheits- und Pflegebereich und keine Werbung für Pflegeberufe. Global Career Select strebt für dieses Programm die Zertifizierung nach AZAV als Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III an, um eine Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zu ermöglichen.
Persönliches Einzelcoaching für internationale Bewerber: Analyse des Profils, Optimierung der Bewerbungsunterlagen nach deutschem Standard, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und strategische Beratung für den Berufseinstieg. Als Einzel- oder Paketsitzungen buchbar.
Ein ergänzender Service für internationale Fachkräfte und ihre Familien in Deutschland: Wir übersetzen und erklären Briefe deutscher Behörden, ordnen die Inhalte sprachlich und kulturell ein und leiten Sie an die richtigen Fachstellen weiter — Steuerberater:innen, Lohnsteuerhilfevereine, Sozialberatung, Migrationsberatung oder Anwält:innen. Das Angebot wendet sich an Personen, die mit Briefen vom Finanzamt, der Ausländerbehörde, der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder vom Jobcenter konfrontiert sind und sprachlich, kulturell oder technisch Unterstützung benötigen — bevor oder während sie eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen.
Ist: sprachliche Übersetzung, administrative Orientierung, technische Begleitung bei Online-Plattformen (z.B. ELSTER-Registrierung, ELSTER-Navigation), Vorbereitung auf Behördentermine, Begleitung als Sprachmittler:in.
Ist nicht: Steuerberatung, Rechtsberatung oder eine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Diese Leistungen sind in Deutschland gesetzlich Steuerberater:innen, Lohnsteuerhilfevereinen, Wirtschaftsprüfer:innen und Rechtsanwält:innen vorbehalten — und werden bei Bedarf von unseren Fachpartner:innen erbracht, an die wir Sie direkt weiterleiten.
Internationale Fachkräfte, Akademiker:innen, mitreisende Partner:innen (Familiennachzug bei Expat-Einsätzen) und qualifizierte Migrant:innen in Münster und im Münsterland mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Der Service richtet sich an Alumni unserer Programme Karriere-Start Deutschland und Berufsintegrationsprogramm sowie an Neukund:innen, die punktuelle oder regelmäßige Unterstützung im Verwaltungsalltag wünschen.
Was Sie am Ende erhalten: eine schriftliche Übersetzung und Zusammenfassung des betreffenden Behördenbriefes in Ihrer Sprache, eine klare Empfehlung zur richtigen Fachstelle, eine dokumentierte Vorbereitung für anstehende Behördentermine sowie auf Wunsch eine persönliche Begleitung zum Termin als Sprachmittler:in.
Hinweis zum Anwendungsbereich: Dieser Service stellt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) dar. Wir bieten ausschließlich sprachliche Übersetzung, kulturelle und administrative Orientierung sowie technische Begleitung an. Inhaltliche Steuerberatung ist gesetzlich Steuerberater:innen, Lohnsteuerhilfevereinen, Wirtschaftsprüfer:innen und Rechtsanwält:innen vorbehalten — und wird im Rahmen unseres Service durch unsere zertifizierten Fachpartner:innen erbracht, an die wir Sie direkt weiterleiten. Eine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erfolgt durch unseren Service nicht. Migrationsrechtliche, sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Beratung wird durch unsere fachlich qualifizierten Kooperationspartner:innen erbracht. Der Service wendet sich ausschließlich an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und enthält keine Vermittlungsleistung in den Gesundheits- und Pflegebereich.
| Leistung | Für wen |
|---|---|
| Erstgespräch (15 Min.) unverbindlich | alle |
| Karriereberatung (30 Min.) | Personen mit individuellem Beratungsbedarf |
| Karriere-Coaching (60 Min.) | Privatpersonen mit Aufenthalt in Deutschland |
| Karriere-Start Deutschland (4 Wochen) | Privatpersonen mit Aufenthalt in Deutschland, ab A2 |
| Berufsintegrationsprogramm (12 Wochen) | Privatpersonen mit Aufenthalt in Deutschland, ab B1 |
| Behördenpost & Verwaltung | Privatpersonen mit Aufenthalt in Deutschland |
| Startplan Deutschland Teil unserer Ausbildungsvermittlung | ausschließlich Bewerber:innen in unserer Ausbildungsvermittlung |
Gruppenprogramme finden ab sechs Teilnehmenden statt. Informationen für Unternehmen finden Sie auf der Seite Für Unternehmen.
Nur für das Ausbildungs-Placement International bei Bewerbung aus dem Ausland. Dies ist ein internes Vorauswahlkriterium von Global Career Select und keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für jede Ausbildung in Deutschland. Für Karriere-Start Deutschland genügt A2, für das Berufsintegrationsprogramm B1.
Für bestimmte Herkunftsländer ist die private Vermittlung in Gesundheits- und Pflegeberufe der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten. Das Ausbildungs-Placement International vermittelt daher ausschließlich außerhalb dieser Berufsfelder. Für eine Pflegeausbildung informieren Sie sich bitte auf unserer Seite zur Pflegeausbildung.
Das Erstgespräch dauert 15 Minuten, ist unverbindlich. Es dient dazu, kurz zu klären, welches Angebot zu Ihrer Situation passt. Eine ausführliche Analyse Ihres Profils oder Ihrer Bewerbungsstrategie ist Teil unserer Beratungsangebote.
Das ist völlig normal. Vereinbaren Sie einfach das 15-minütige Erstgespräch — wir ordnen Ihre Situation gemeinsam ein und sagen Ihnen ehrlich, ob und welches unserer Angebote passt.
Das Erstgespräch (15 Minuten) ist unverbindlich. Wir klären gemeinsam, welches Angebot zu Ihrer Situation passt.
Ob als Bewerber:in, Unternehmen oder Partnerinstitution — nehmen Sie Kontakt auf. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Eingangsbestätigung. Die inhaltliche Prüfung vollständiger Bewerbungen kann mehrere Werktage dauern.
Alle Felder mit * sind Pflichtfelder.
Vier kurze Fragen entscheiden, ob Ihr Profil unseren Vorauswahlkriterien entspricht. Erst danach öffnet sich das vollständige Bewerbungsformular.
Wir begleiten Bewerber:innen aus dem Ausland in eine Pflegeausbildung in Deutschland. Eine Vermittlung erfolgt ausschließlich nach individueller Prüfung des Herkunfts- und Wohnsitzlandes sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wir begleiten Sie in eine Pflegeausbildung in Deutschland. Der Weg gleicht dem unserer übrigen Vermittlung aus dem Ausland — mit zwei Besonderheiten: die Pflegeschule und der Ausbildungsbetrieb müssen zusammenpassen, und das Sprachniveau wird hier strenger geprüft als in anderen Berufsfeldern. Sobald wir Sie in unsere Ausbildungsvermittlung aufgenommen haben, bereiten Sie sich mit Startplan Deutschland vor. Die Vorbereitung beginnt online in Ihrem Herkunftsland und begleitet Ihre ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland.
Die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre, wechselt zwischen Pflegeschule und Praxiseinsätzen und wird vom ersten Tag an vergütet. Voraussetzung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter ausländischer Abschluss. Daneben gibt es die Pflegefachassistenz, ein bis zwei Jahre, mit geringeren Zugangsvoraussetzungen — die Regeln dafür setzt jedes Bundesland selbst.
Gleichwertigkeit Ihres Schulabschlusses für die Pflegeschule klären, Sprachniveau prüfen und den Prüfungstermin verbindlich buchen. Pflegeschulen verlangen in aller Regel mindestens B2 — nicht als Formalie, sondern weil Sie ab dem ersten Praxiseinsatz mit Patient:innen, Angehörigen und Dokumentation arbeiten.
Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung müssen zusammen stehen, bevor ein Visum beantragt werden kann. Wir begleiten die Zusammenstellung der Unterlagen, beglaubigte Übersetzungen, Apostille und Terminbuchung bei der zuständigen Auslandsvertretung. Der Aufenthalt zur betrieblichen Ausbildung richtet sich nach § 16a AufenthG. Wir erklären das Verfahren und helfen beim Zusammenstellen — wir bewerten keine individuellen Erfolgsaussichten und treten nicht gegenüber der Auslandsvertretung auf.
Ein ehrliches Budget auf Grundlage der Ausbildungsvergütung — einschließlich Miete, Ticket, Rundfunkbeitrag und dem, was realistisch nach Hause überwiesen werden kann. Dazu Unterkunft, die eine Anmeldung tatsächlich erlaubt, Mietvertrag lesen, Betrugsmuster erkennen, Krankenversicherung ab dem Tag der Einreise.
Drei kurze Videotermine an den Tagen 3, 14 und 30. Wohnungsgeberbestätigung, Anmeldung, Steuer-ID, Konto, Aufenthaltstitel, Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer — und der erste Schichtplan, der für viele die eigentliche Umstellung ist.
Sie sind ein Ausbildungsbetrieb? Informationen für Ausbildungsbetriebe →
Keine Garantie. Diese Begleitung begründet keinen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz, ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Über Zulassung, Einreise und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Stellen. Eine Rechtsberatung nach § 2 RDG erbringen wir nicht.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren benötigen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland:
Nach der Prüfung der Unterlagen führen wir ein etwa 30-minütiges Gespräch auf Deutsch. Dabei bewerten wir insbesondere die tatsächliche Kommunikationsfähigkeit, die Motivation für den Pflegeberuf und die Fähigkeit, die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen verständlich zu beschreiben.
Kein Anspruch. Ein vollständiges Bewerbungsdossier, ein B2-Zertifikat und eine Praktikumsbescheinigung begründen keinen Anspruch auf eine Vermittlung oder einen Ausbildungsvertrag.
GCS stellt Ausbildungsbetrieben ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber vor, die das interne Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Die endgültige Auswahlentscheidung trifft der jeweilige Ausbildungsbetrieb.
Drei kurze Fragen klären, ob wir Ihre Bewerbung überhaupt bearbeiten dürfen. Erst danach öffnet sich das Formular.
Sie sind Berater:in im Jobcenter, Welcome Center, Ausländerbehörde, IHK, HWK oder als Multiplikator:in tätig? Diese Seite stellt Ihnen unsere Materialien zur Verfügung — als PDF zum Drucken, als QR-Codes zum Aushängen oder zum Einbinden in Ihre digitalen Kanäle.
Druckfertige PDF-Flyer im Format A4. Geeignet für Beratungstermine, Auslagen und Informationsveranstaltungen. Zum Herunterladen klicken Sie auf den Programmtitel — oder lassen Sie Ihre Kund:innen direkt per QR-Code zur Online-Programmseite gelangen.
Vorbereitendes Programm für Personen mit Aufenthalt in Deutschland und Deutschkenntnissen unter B1. 4 Wochen, 4 Module — als Vorstufe zum Berufsintegrationsprogramm.
Flyer-PDF anfordern →Arbeitsmarktbezogene Maßnahme über 12 Wochen / 60 Tage / 4 Module mit Praktikum. Für Personen mit Aufenthalt in Deutschland und Sprachniveau B1 oder höher.
Flyer-PDF anfordern →Übersetzung deutscher Behördenpost (Finanzamt, Ausländerbehörde, Krankenkasse), technische ELSTER-Begleitung, Sprachmittlung. Punktuell oder im Pauschalpaket — keine Steuer- oder Rechtsberatung (§ 2 StBerG).
Flyer-PDF anfordern →Alle Flyer werden bei Bedarf auch in höherer Auflösung (300 dpi, druckfertig CMYK) per E-Mail verschickt. Anfragen für gedruckte Exemplare zur Auslage in Ihren Räumen sind willkommen — schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht.
Sieben QR-Codes — einer pro Programm — zum Einbinden in Ihre Newsletter, Ihre digitale Beschilderung, Ihre Wartezimmer-Bildschirme oder Ihre Beratungs-Materialien. Jeder Code führt direkt zur entsprechenden Programmseite.
Sie können diese QR-Codes per Rechtsklick speichern oder einen Screenshot der gewünschten Karte erstellen. Auf Anfrage senden wir Ihnen die QR-Codes auch als hochauflösende SVG- oder PNG-Dateien per E-Mail.
Drei direkte Kanäle für Behörden, Bildungsträger und Kooperationspartner — für eine schnelle Kandidatenanmeldung, eine kurze Frage zur Compliance oder einen Rückruf.
Wir arbeiten eng mit Jobcentern, Welcome Centers, Ausländerbehörden, IHK und HWK in Münster und im Münsterland zusammen. Wenn Sie eine strukturierte Kooperation, einen Vortrag in Ihrer Einrichtung oder einen regelmäßigen Materialaustausch wünschen, sprechen Sie uns an — wir entwickeln gemeinsam ein Format, das zu Ihrer Beratungspraxis passt.
Alle Informationen, die Sie für eine Zahlung, eine Vertragserstellung oder eine institutionelle Prüfung unserer Daten benötigen — übersichtlich an einem Ort.
GCS Global Career Select UG (haftungsbeschränkt)
Hafenweg 19
48155 Münster
Deutschland
Léocadie Christiane Heindorf (Geschäftsführerin)
E-Mail: kontakt@globalcareerselect.de
Website: globalcareerselect.de
Für SEPA-Überweisungen und Rechnungen verwenden Sie bitte folgende Daten:
Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: HRB 23670
Steuernummer: 337/5917/1784
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
USt-IdNr.: DE463475872
Hinweis: Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer wird gemäß den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgewiesen.
Wir akzeptieren die in Deutschland gängigsten Zahlungsmittel sowie Alternativen für internationale Klient:innen:
Nach Vertragsschluss erhalten Sie Ihre Rechnung per E-Mail.
Für Klient:innen, die aus einem Land außerhalb des SEPA-Raums zahlen (USA, Vereinigtes Königreich, Lateinamerika, Asien u.a.), empfehlen wir die Zahlung per PayPal. Etwaige Bankgebühren und Wechselkursdifferenzen trägt die Klient:in. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an — wir finden gemeinsam den unkompliziertesten Weg.
Die hier genannten Angaben dienen der Information. Verbindliche Vertragsgrundlage sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der jeweils zwischen uns und Ihnen geschlossene Einzelvertrag. Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Wir handeln nach den Grundsätzen ethischer und gesetzeskonformer Anwerbung. Insbesondere beachten wir die geltenden Vermittlungsregeln im Gesundheits- und Pflegebereich sowie die Vorbehalte für Steuer- und Rechtsberatung (§ 2 StBerG, § 2 RDG).
Stand: aktuell. Diese Seite wird bei Änderung relevanter Daten aktualisiert.
Nous accompagnons les cadres et académiques internationaux vers une intégration durable sur le marché du travail allemand. Premier entretien en français.
Global Career Select est un institut de qualification professionnelle basé à Münster, en Rhénanie-du-Nord-Westphalie. Nous accompagnons les cadres, académiques et conjoints d'expatriés résidant en Allemagne dans leur intégration sur le marché du travail allemand.
Nous croyons que la maîtrise de l'allemand n'est qu'une partie du chemin. La compréhension de la culture professionnelle allemande, la reconnaissance des diplômes étrangers, la préparation aux entretiens dans le format attendu, l'accompagnement administratif — tout cela compte autant que la langue elle-même.
C'est pourquoi nos programmes combinent orientation, préparation, immersion et suivi personnalisé. Nous travaillons en allemand parce que c'est la langue de votre future autonomie. Mais nous parlons français lors du premier entretien et de l'accompagnement personnel — pour que vous compreniez chaque étape, sans ambiguïté.
Ce qui vous concerne dépend d'abord d'une question : vivez-vous déjà en Allemagne ? Nos programmes de Münster sont réservés aux personnes qui y résident. Vous vivez à l'étranger et souhaitez commencer une formation professionnelle en Allemagne ? Posez votre candidature via Ausbildungs-Placement International. Si vous devez d'abord préciser votre projet professionnel, consultez l'Internationale Karriere-Orientierung.
Le premier entretien est sans engagement.
Préparer votre arrivée et votre entrée en formation. La préparation commence en ligne dans votre pays d'origine, en groupe de dix personnes au maximum, puis se poursuit après votre arrivée en Allemagne, jusqu'au début de votre apprentissage : démarches administratives, assurance maladie, compte bancaire, logement, transports et premières semaines. Vous repartez avec votre dossier personnel Mein Startplan für Deutschland.
Ce programme est réservé aux candidats admis dans notre placement en apprentissage (Ausbildungs-Placement International). Il n'est pas possible de s'y inscrire séparément. Il ne constitue ni un conseil juridique au sens du § 2 RDG, ni un conseil fiscal au sens du § 2 StBerG, et n'offre aucune garantie de place, de visa ou de titre de séjour.
Programme de 4 semaines / 20 jours / 4 modules pour les cadres et académiques internationaux résidant en Allemagne avec un niveau d'allemand inférieur à B1. Ce n'est pas un cours d'allemand : c'est une orientation professionnelle qui vous aide à clarifier votre projet, comprendre la reconnaissance des diplômes et la culture du travail allemande, et choisir le bon parcours linguistique pour atteindre B1.
Niveau d'allemand minimum recommandé : A2. Le programme se déroule en allemand simplifié, avec un appui en français lors de l'accompagnement personnel.
Programme structurel de 12 semaines / 60 jours / 4 modules avec stage en entreprise allemande. Pour les cadres et académiques internationaux ayant un niveau d'allemand B1 ou supérieur et résidant en Allemagne. Préparation complète : dossier de candidature au standard allemand, simulation d'entretiens, immersion professionnelle, accompagnement individuel pendant la phase de stage.
Le programme se termine par un stage de 4 à 8 semaines que vous recherchez et choisissez vous-même : Global Career Select ne fournit ni liste d'entreprises ni contacts. La prospection d'une entreprise d'accueil est enseignée dans le module 2 — c'est une compétence que vous conservez ensuite pour toute votre carrière en Allemagne.
Vous avez reçu un courrier du Finanzamt, de la Krankenkasse ou de l'Ausländerbehörde et vous ne comprenez pas ce qu'il dit ? Nous traduisons vos courriers administratifs allemands en français, expliquons les délais et les démarches, et vous orientons vers le bon interlocuteur (Steuerberater agréé, conseiller social, avocat).
Service ponctuel ou pack mensuel pour les familles d'expatriés. Inclut également l'accompagnement technique sur ELSTER (création de compte, navigation dans l'interface) et l'interprétariat lors de rendez-vous administratifs.
Important : nous ne fournissons pas de conseil fiscal ni juridique au sens des § 2 StBerG et § 2 RDG. Ces prestations sont réservées par la loi allemande aux Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine et avocats — nous travaillons en partenariat avec eux à Münster et vous orientons systématiquement.
Nos programmes se déroulent en allemand parce que c'est la langue de votre futur emploi, de vos collègues, de vos clients allemands. Vous accompagner en français pendant 12 semaines vous laisserait plus à l'aise — mais ne ferait pas de vous une professionnelle ou un professionnel autonome sur le marché allemand.
Vous nous présentez votre situation, vos objectifs, vos questions — sans la barrière de la langue. Nous comprenons votre parcours, nous vous expliquons clairement nos programmes et leurs limites. Si nous ne sommes pas le bon partenaire pour votre projet, nous vous le disons honnêtement.
Pendant le programme, votre accompagnement individuel, le suivi de votre stage et les retours sur votre dossier de candidature peuvent se faire en français quand c'est utile. Mais les ateliers collectifs, les simulations d'entretien et la préparation au stage se font en allemand — c'est là que se construit votre autonomie.
Pour vos courriers administratifs (Finanzamt, Ausländerbehörde, Krankenkasse), nous travaillons exclusivement dans votre langue. C'est précisément pour ça que ce service existe : vous éviter les blocages que même un excellent niveau d'allemand ne suffit pas à débloquer.
Vous savez à tout moment quelle langue est utilisée et pourquoi. Pas de surprise, pas de demi-mesure. La langue est un outil au service de votre projet, pas un obstacle à votre confort, ni une contrainte qu'on vous impose.
Global Career Select accompagne en priorité les carrières en Allemagne — mais nous savons que ce n'est pas le projet de tout le monde. Si vous souhaitez explorer des possibilités professionnelles dans un autre pays, nous proposons une consultation individuelle d'orientation de carrière internationale : analyse de votre situation, clarification du pays cible et de la stratégie de candidature, plan d'action concret.
Cette prestation n'est pas une agence de placement et ne garantit ni emploi, ni visa, ni titre de séjour.
Le premier échange est sans engagement et entièrement en français. Il dure 15 minutes et nous permet de comprendre brièvement votre situation et de déterminer quel service de Global Career Select correspond à votre besoin. Une analyse détaillée de votre CV ou de votre stratégie de candidature fait partie de nos prestations de conseil.
Ou directement par e-mail : kontakt@globalcareerselect.de · Téléphone & WhatsApp : +49 151 46242874
→ Pour explorer notre institut en détail (les 8 programmes, Materialien pour les partenaires institutionnels, AGB, coordonnées bancaires complètes), visitez notre site allemand.
Site allemand complet → Étudier en Allemagne →We support international professionals and academics on their path to sustainable integration into the German labour market. First consultation in English.
Global Career Select is a career qualification institute based in Münster, North Rhine-Westphalia. We support professionals, academics and expatriate spouses living in Germany on their path to integration into the German labour market.
We believe that mastering German is only part of the journey. Understanding German workplace culture, getting your foreign degrees recognised, preparing for interviews in the expected format, navigating the administrative landscape — all of this matters as much as the language itself.
That is why our programs combine orientation, preparation, immersion and personal follow-up. We work in German because German is the language of your future autonomy. But we speak English at the first consultation and during your personal coaching — so that you understand every step, without ambiguity.
What applies to you depends first on one question: do you already live in Germany? Our Münster programmes are reserved for residents. Living abroad and hoping to start vocational training in Germany? Apply through Ausbildungs-Placement International. If you first need to clarify your career plans, see Internationale Karriere-Orientierung.
The first call is without obligation.
Prepare for your arrival and your vocational training. Preparation begins online in your home country, in a group of no more than ten, and continues after you arrive in Germany until your training starts: registration and paperwork, health insurance, bank account, housing, transport and your first weeks. You finish with your personal file, Mein Startplan für Deutschland.
This programme is only for applicants accepted into our apprenticeship placement service (Ausbildungs-Placement International). Separate enrolment is not available. It is neither legal advice within the meaning of § 2 RDG nor tax assistance within the meaning of § 2 StBerG, and carries no guarantee of a training place, visa or residence permit.
A 4-week / 20-day / 4-module program for international professionals and academics living in Germany whose German level is below B1. This is not a German course — it is a career orientation program that helps you clarify your professional goal, understand the recognition of foreign qualifications and German workplace culture, and choose the right language path to reach B1.
Minimum recommended German level: A2. The program is delivered in simplified German, with English support during personal coaching sessions.
A structured 12-week / 60-day / 4-module program with internship in a German company. For international professionals and academics with German level B1 or above, living in Germany. Comprehensive preparation: application dossier in German format, interview simulations, professional immersion, individual support during the internship phase.
The programme ends with a 4 to 8-week internship that you find and choose yourself: Global Career Select provides neither company lists nor contacts. Approaching a host company is taught in module 2 — a skill you keep for the rest of your career in Germany.
Got a letter from the Finanzamt, your Krankenkasse or the Ausländerbehörde and don't know what it says? We translate your German administrative letters into English, explain deadlines and procedures, and direct you to the right specialist (certified Steuerberater, social adviser, lawyer).
Available as a one-off service or monthly package for expat families. Includes technical support for ELSTER (account creation, navigation) and interpreting at administrative appointments.
Important: we do not provide tax or legal advice within the meaning of § 2 StBerG and § 2 RDG. Such services are reserved by German law to certified Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine and lawyers — we work in partnership with them in Münster and refer you systematically.
Our programs are conducted in German because German is the language of your future job, your colleagues, your German clients. Coaching you in English for 12 weeks would feel more comfortable — but it would not make you a professional capable of operating independently on the German market.
You present your situation, your goals, your questions — without the language barrier. We understand your background, we explain our programs and their limits clearly. If we are not the right partner for your project, we tell you honestly.
During the program, your 1:1 coaching, internship follow-up and feedback on your application materials can take place in English when useful. But group workshops, interview simulations and pre-internship preparation happen in German — that's where your autonomy is built.
For your administrative correspondence (Finanzamt, Ausländerbehörde, Krankenkasse), we work exclusively in your language. That's exactly why this service exists: to unlock the situations that even excellent German skills can't easily resolve.
You always know which language is being used and why. No surprises, no half-measures. Language is a tool that serves your project — not a barrier to your comfort, nor a constraint imposed on you.
Global Career Select focuses primarily on careers in Germany — but we know that isn't everyone's plan. If you'd like to explore professional opportunities in another country, we offer an individual international career orientation consultation: an analysis of your situation, clarification of your target country and application strategy, and a concrete action plan.
This service is not a job placement agency and does not guarantee employment, a visa, or a residence permit.
The first call is without obligation and entirely in English. It takes 15 minutes and lets us briefly understand your situation and identify which Global Career Select service fits your needs. A detailed review of your CV or application strategy is part of our consulting services.
Or directly by email: kontakt@globalcareerselect.de · Phone & WhatsApp: +49 151 46242874
→ To explore our institute in detail (all 8 programs, our Ethics page, Materialien for institutional partners, AGB and full bank details), please visit our German website.
Complete German site → Study in Germany →Wir begleiten internationale Studieninteressierte in zwei Phasen: eine intensive Deutschphase in Deutschland bis zum geforderten Sprachniveau — und anschließend, bei erfüllten Zulassungsvoraussetzungen, den Einstieg ins Studium. Ehrlich zu den Bedingungen, klar zu den Kosten, ohne Versprechen, die niemand halten kann.
Alle Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Zulassungsregeln, Sprachanforderungen, Prüfungsformate, Fristen, Gebühren und aufenthaltsrechtliche Vorgaben unterscheiden sich je nach Hochschule, Studiengang, Bundesland, Herkunftsland und individuellem Profil — und sie ändern sich. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben der jeweiligen Hochschule, von uni-assist, der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde.
Global Career Select ist keine Hochschule und vergibt keine Studienplätze. Wir bereiten vor, strukturieren und begleiten. Über Zulassung, Visum und Aufenthalt entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen. Eine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erbringen wir nicht; bei aufenthaltsrechtlichen Fragen im Einzelfall verweisen wir an Fachanwält:innen oder anerkannte Beratungsstellen.
Wer das geforderte Sprachniveau noch nicht erreicht hat, kann — vorbehaltlich der Zulassungs- und Visumsvoraussetzungen — die Sprachphase in Deutschland absolvieren und danach ins Studium einsteigen. Zwischen beiden Phasen liegt keine Automatik, sondern eine Prüfung.
Sie besuchen einen Intensivkurs in Deutschland (üblicherweise 20–25 Unterrichtseinheiten pro Woche) und arbeiten strukturiert auf das Niveau hin, das Ihre Wunschhochschule verlangt — in der Regel B2 oder C1. Parallel bereiten wir Sie gezielt auf eine anerkannte Sprachprüfung vor (TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule, Goethe-Zertifikat oder ein von der Hochschule akzeptiertes Äquivalent).
Wie lange diese Phase dauert, hängt vom Einstiegsniveau, vom Lerntempo und vom Zielniveau ab. Als grobe Orientierung gelten pro GER-Stufe etwa 150–250 Unterrichtseinheiten; von A0 bis C1 sind erfahrungsgemäß zwölf bis vierundzwanzig Monate realistisch. Wir nennen Ihnen zu Beginn eine ehrliche Einschätzung statt einer Wunschzahl.
Rechtlicher Rahmen: Für eine studienvorbereitende Sprachphase kommt je nach Fall ein Visum zur Studienbewerbung (§ 17 Abs. 2 AufenthG) oder ein Sprachkursvisum (§ 16f AufenthG) in Betracht. Die Wahl ist folgenreich — mehr dazu im Abschnitt Visum.
Der bestandene Sprachkurs allein führt nicht zur Zulassung. Zwischen Phase 1 und Phase 2 stehen: das Bestehen einer anerkannten Sprachprüfung mit dem geforderten Ergebnis, die formale Zulassung durch die Hochschule (Hochschulzugangsberechtigung, Fristen, gegebenenfalls Numerus clausus oder Auswahlverfahren) sowie ein gültiger Aufenthaltstitel für den Studienzweck. Fällt eine dieser Bedingungen aus, beginnt das Studium nicht — auch wenn die Sprachphase gut gelaufen ist.
Sind das geforderte Sprachniveau nachgewiesen, die Prüfung bestanden oder ein von der Hochschule akzeptiertes Zertifikat erbracht und die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, folgen Zulassungsbescheid, Immatrikulation, Wechsel des Aufenthaltstitels auf § 16b AufenthG und Semesterstart.
Wir begleiten diesen Übergang: Nachweisführung gegenüber der Hochschule, Rückmeldung und Semesterbeitrag, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Krankenversicherung, Konto, Wohnsitz und die ersten Wochen im Studienalltag.
Deutschland hat rund 400 staatlich anerkannte Hochschulen mit über 20.000 Studiengängen. Welcher Hochschultyp zu Ihnen passt, hängt weniger vom Prestige ab als von Ihrem Abschlussziel, Ihrem Praxisbedarf und Ihrem Sprachprofil.
Forschungsorientiert, breites Fächerspektrum, Promotionsrecht. Abschlüsse: Bachelor, Master, Staatsexamen (Medizin, Rechtswissenschaft, Lehramt, Pharmazie), Promotion.
Sprachlich: überwiegend Deutsch im Bachelor, viele englischsprachige Masterprogramme.
Anwendungsorientiert, kleinere Gruppen, verpflichtende Praxissemester, enge Verbindung zu Unternehmen. Bachelor und Master.
Sprachlich: Bachelor fast immer auf Deutsch; Sprachanforderungen häufig identisch mit Universitäten.
Studium und Arbeit im Unternehmen im Wechsel, mit Ausbildungsvergütung. Bewerbung erfolgt meist zuerst beim Unternehmen, nicht bei der Hochschule.
Wichtig: setzt in der Regel sehr gutes Deutsch (oft C1) und einen Vertrag mit einem Partnerbetrieb voraus.
Zulassung überwiegend über Eignungsprüfung oder Mappe; die künstlerische Leistung wiegt oft schwerer als die Abiturnote.
Wichtig: eigene, meist deutlich frühere Bewerbungsfristen.
Ein- bis zweisemestriger Vorbereitungskurs für Bewerber:innen, deren Schulabschluss nicht direkt zum Studium in Deutschland berechtigt. Abschluss: Feststellungsprüfung (FSP).
Kurse: T (Technik), M (Medizin), W (Wirtschaft), G (Geisteswissenschaften), S (Sprachen).
Staatlich anerkannt, oft mit englischsprachigen Programmen, flexiblen Startterminen und eigenen Auswahlverfahren.
Wichtig: Studiengebühren von mehreren tausend Euro pro Semester; Akkreditierung immer prüfen.
Die Sprache ist eine Bedingung von mehreren. Zuerst entscheidet sich, ob Ihr bisheriger Abschluss in Deutschland überhaupt zum Studium berechtigt.
Es gibt keine bundesweit einheitliche Anforderung. Maßgeblich ist immer die Ordnung der jeweiligen Hochschule für den konkreten Studiengang. Die folgende Übersicht zeigt, was in der Praxis üblich ist.
| Studienform | Unterrichtssprache | Üblich verlangtes Niveau | Typische Nachweise |
|---|---|---|---|
| Bachelor / Master auf Deutsch | Deutsch | B2 bis C1, je nach Hochschule und Programm | TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule, Goethe-Zertifikat, DSD II, anerkannte Äquivalente |
| Bachelor / Master auf Englisch | Englisch | B2 bis C1, je nach Hochschule und Programm | IELTS Academic, TOEFL iBT, Cambridge English (C1 Advanced / C2 Proficiency), teils hochschuleigene Nachweise |
| Studienkolleg / studienvorbereitende Programme | Deutsch | B1 bis B2 für die Aufnahmeprüfung, je nach Einrichtung | Goethe-Zertifikat B1/B2, telc, ÖSD, hochschuleigener Einstufungstest |
| Sprachphase vor dem Studium | Deutsch | kein Mindestniveau zwingend — Einstieg auch ohne Vorkenntnisse möglich | Einstufungstest der Sprachschule; Zielnachweis am Ende der Phase |
Ein englischsprachiger Studiengang befreit übrigens nicht vom Deutschlernen: Behörden, Wohnungssuche, Nebenjob, Praktikum und Berufseinstieg laufen weiterhin auf Deutsch. Viele Hochschulen verlangen zusätzlich Grundkenntnisse (A1–B1).
Wir schicken Ihnen die vollständige Vorbereitungs-Checkliste mit allen Fristen und der Unterlagenliste. Zum Ausdrucken oder als PDF.
Die klassischen Bewerbungsschlusstermine vieler Hochschulen sind der 15. Juli für das Wintersemester (Start im Oktober) und der 15. Januar für das Sommersemester (Start im April). uni-assist, Studienkollegs, Kunsthochschulen und private Hochschulen haben teils deutlich frühere oder ganz andere Termine.
Zielstudiengang, Hochschultyp und Unterrichtssprache festlegen. Über anabin prüfen, ob der Abschluss zur Hochschulzugangsberechtigung führt oder ein Studienkolleg nötig ist.
Zielniveau, Kursformat, Prüfungstermin und Budget festlegen. Sprachschule auswählen, Aufenthaltstitel für die Sprachphase klären, Finanzierungsnachweis vorbereiten.
Für China, Indien und Vietnam frühzeitig einleiten — das Verfahren dauert eigenständig und blockiert sonst die gesamte Bewerbung.
Zeugnisse, Notenübersichten, beglaubigte Übersetzungen, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Pass. Bei uni-assist-Hochschulen die VPD beantragen und Bearbeitungszeit einplanen.
Prüfungstermine sind begrenzt und oft früh ausgebucht. Zwischen Prüfung und Zeugnisversand liegen mehrere Wochen — mit Puffer planen, damit die Bewerbungsfrist gehalten wird.
Direkt bei der Hochschule, über uni-assist oder über das jeweilige Portal. Mehrere Bewerbungen parallel erhöhen die Chance spürbar.
Visumtermine bei deutschen Auslandsvertretungen haben je nach Land Wartezeiten von Wochen bis Monaten. Wer bereits in Deutschland ist, beantragt den Wechsel des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde.
Wohnung, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Krankenversicherung, Girokonto, Semesterbeitrag, Rundfunkbeitrag, Erstsemesterwoche.
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz benötigen kein Visum. Für Drittstaatsangehörige kommen je nach Situation folgende nationale Visa in Betracht. Welches im Einzelfall richtig ist, entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Für Bewerber:innen mit Zulassungsbescheid einer Hochschule. Erlaubt das Studium und eine Nebentätigkeit im gesetzlichen Rahmen.
Nach der Einreise wird daraus die Aufenthaltserlaubnis zum Studium; nach dem Abschluss ist eine Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche möglich.
Für Personen, die noch keine Zulassung haben, aber ernsthafte Aussicht darauf. Es deckt in der Regel auch eine studienvorbereitende Sprachphase und den Besuch eines Studienkollegs ab.
Befristet auf höchstens neun Monate, verlängerbar auf insgesamt bis zu zwei Jahre, wenn ein Studienkolleg besucht wird. Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Für einen Intensivsprachkurs ohne unmittelbaren Studienbezug. Erwerbstätigkeit ist während des Kurses grundsätzlich nicht gestattet.
Achtung: Ein reines Sprachkursvisum lässt sich im Inland in der Regel nicht in einen Studienaufenthalt umwandeln. Wer studieren will, sollte das von Anfang an im Visumantrag angeben.
Für das Visum muss der Lebensunterhalt für das erste Jahr nachgewiesen werden. Der gängigste Weg ist ein Sperrkonto: Stand 2026 liegt der geforderte Betrag bei 11.904 € für zwölf Monate, entsprechend 992 € monatlich, die nach der Einreise freigegeben werden. Der Betrag wird regelmäßig angepasst.
An staatlichen Hochschulen fallen für ein Erststudium in den meisten Bundesländern keine allgemeinen Studiengebühren an. Ausnahme ist Baden-Württemberg mit derzeit 1.500 € pro Semester für Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Hinzu kommt überall der Semesterbeitrag.
| Position | Größenordnung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Studiengebühren, staatliche Hochschule | meist 0 € | Ausnahme Baden-Württemberg: 1.500 € pro Semester für Nicht-EU-Studierende; Zweitstudium teils gebührenpflichtig |
| Semesterbeitrag | ca. 100–400 € pro Semester | enthält meist Studierendenwerk, Verwaltung und oft ein Semesterticket für den Nahverkehr |
| Private Hochschule | mehrere tausend € pro Semester | stark programmabhängig; Akkreditierung und Anerkennung prüfen |
| Intensiver Sprachkurs | etwa 250–900 € pro Monat | je nach Anbieter, Stadt, Stundenumfang und Gruppengröße |
| Sprachprüfung | etwa 100–300 € pro Prüfung | Wiederholungen kosten erneut |
| Studienkolleg | staatlich meist beitragsfrei | private Studienkollegs verlangen mehrere tausend Euro |
| Lebenshaltung | behördlicher Richtwert 992 € pro Monat | real je nach Stadt eher 850–1.300 €; Miete ist der größte Posten |
| Krankenversicherung | ca. 120–150 € pro Monat | gesetzliche studentische Versicherung; ohne Immatrikulation deutlich teurer |
| uni-assist / APS | je nach Verfahren 30–250 € | pro Bewerbung bzw. pro Verfahren |
Wir ersetzen keine Behörde und keine Hochschule. Wir sorgen dafür, dass Sie an jeder Weggabelung wissen, was zu tun ist, was es kostet und was schiefgehen kann.
Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter unsere erste Einschätzung. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Nein. Der Sprachkurs führt zum Sprachniveau. Über die Zulassung entscheidet die Hochschule anhand der Hochschulzugangsberechtigung, der Fristen, des Auswahlverfahrens und des Sprachnachweises. Beides ist getrennt zu betrachten.
In der Regel nicht ohne Weiteres. Ein Visum nach § 16f AufenthG lässt sich im Inland meist nicht in einen Studienaufenthalt umwandeln. Wer studieren will, sollte das im Visumantrag von Anfang an angeben; für die studienvorbereitende Sprachphase kommt häufig § 17 Abs. 2 AufenthG in Betracht. Entschieden wird im Einzelfall.
Das hängt von Lerntempo, Kursintensität und Zielniveau ab. Pro GER-Stufe sind etwa 150–250 Unterrichtseinheiten üblich; bis C1 sind bei intensivem Vollzeitkurs meist zwölf bis vierundzwanzig Monate realistisch. Seriöse Angaben sind Spannen, keine Termine.
In der Regel nicht. Während eines Sprachkursaufenthalts und als Studienbewerber:in ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht gestattet. Erst mit dem Aufenthaltstitel zum Studium nach § 16b gilt das Kontingent von 140 vollen oder 280 halben Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
Nein. Wir bereiten vor, strukturieren und begleiten. Studienplätze vergeben ausschließlich die Hochschulen, Visa ausschließlich die zuständigen Behörden.
Diese Seite ist auch auf Français und English verfügbar. Für berufliche Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration nach dem Studium: unsere Programme.
Nous accompagnons les étudiants internationaux en deux phases : une phase linguistique intensive en Allemagne jusqu'au niveau exigé, puis, si les conditions d'admission sont réunies, l'entrée à l'université. Des conditions énoncées honnêtement, des coûts annoncés clairement, sans promesses que personne ne peut tenir.
Toutes les informations présentées ici sont données à titre d'orientation. Les règles d'admission, les niveaux de langue exigés, les formats d'examen, les délais, les frais et les conditions de séjour varient selon l'établissement, le programme, le Land, le pays d'origine et le profil du candidat — et ils évoluent. Seules font foi les informations de l'université concernée, d'uni-assist, de la représentation diplomatique allemande compétente et du service des étrangers (Ausländerbehörde).
Global Career Select n'est pas un établissement d'enseignement supérieur et n'attribue aucune place d'études. Nous préparons, structurons et accompagnons. L'admission, le visa et le titre de séjour relèvent exclusivement des autorités compétentes. Nous ne fournissons pas de conseil juridique au sens du § 2 de la loi allemande sur les services juridiques (RDG) ; pour les questions individuelles de droit des étrangers, nous orientons vers des avocats spécialisés ou des services de conseil agréés.
Les candidats qui n'ont pas encore le niveau linguistique universitaire requis peuvent, sous réserve des conditions d'admission et de visa applicables, suivre la phase linguistique en Allemagne, puis entrer à l'université. Entre les deux phases, il n'y a pas d'automatisme : il y a une vérification.
Vous suivez un cours intensif en Allemagne (généralement 20 à 25 unités d'enseignement par semaine) et progressez de manière structurée vers le niveau demandé par votre université, en règle générale B2 ou C1. En parallèle, nous vous préparons à un examen de langue reconnu (TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule, Goethe-Zertifikat ou tout équivalent accepté par l'établissement).
La durée de cette phase dépend de votre niveau de départ, de votre rythme d'apprentissage et du niveau visé. À titre indicatif, on compte environ 150 à 250 unités d'enseignement par niveau du CECRL ; de A0 à C1, une durée de douze à vingt-quatre mois est généralement réaliste. Nous vous donnons dès le départ une estimation honnête plutôt qu'un chiffre séduisant.
Cadre juridique : pour une phase linguistique préparatoire aux études, c'est selon les cas le visa de candidature aux études (§ 17 al. 2 AufenthG) ou le visa pour cours de langue (§ 16f AufenthG) qui s'applique. Ce choix a des conséquences importantes — voir la section Visa.
La réussite du cours de langue ne garantit pas l'admission définitive à l'université. Entre la phase 1 et la phase 2 se placent : la réussite d'un examen de langue reconnu avec le résultat exigé, l'admission formelle par l'établissement (équivalence du diplôme d'accès, respect des délais, éventuel numerus clausus ou procédure de sélection) et un titre de séjour valable pour les études. Si l'une de ces conditions manque, les études ne commencent pas — même si la phase linguistique s'est bien déroulée.
Une fois le niveau linguistique attesté, l'examen réussi ou un certificat accepté par l'établissement obtenu, et les autres conditions d'admission satisfaites, viennent la lettre d'admission (Zulassungsbescheid), l'immatriculation, le passage au titre de séjour § 16b AufenthG et la rentrée universitaire.
Nous accompagnons cette transition : présentation des justificatifs à l'université, inscription et paiement de la contribution semestrielle, déclaration de domicile, assurance maladie, compte bancaire, logement et les premières semaines de la vie étudiante.
L'Allemagne compte environ 400 établissements d'enseignement supérieur reconnus par l'État et plus de 20 000 formations. Le bon type d'établissement dépend moins du prestige que de votre objectif de diplôme, de votre besoin de pratique et de votre profil linguistique.
Orientation recherche, large éventail disciplinaire, habilitation à délivrer le doctorat. Diplômes : Bachelor, Master, Staatsexamen (médecine, droit, enseignement, pharmacie), doctorat.
Langue : majoritairement l'allemand en licence, nombreux masters en anglais.
Orientation appliquée, groupes réduits, semestres de stage obligatoires, liens étroits avec les entreprises. Bachelor et Master.
Langue : licence presque toujours en allemand ; exigences linguistiques souvent identiques à celles des universités.
Alternance entre l'université et l'entreprise, avec rémunération. La candidature se fait généralement d'abord auprès de l'entreprise, pas de l'établissement.
Important : exige en règle générale un très bon allemand (souvent C1) et un contrat avec une entreprise partenaire.
Admission principalement sur épreuve d'aptitude ou book ; la performance artistique pèse souvent plus que les notes du baccalauréat.
Important : délais de candidature propres, souvent bien plus précoces.
Cours préparatoire d'un à deux semestres pour les candidats dont le diplôme de fin d'études secondaires ne donne pas directement accès aux études en Allemagne. Sanctionné par la Feststellungsprüfung (FSP).
Filières : T (technique), M (médecine), W (économie), G (sciences humaines), S (langues).
Reconnu par l'État, souvent avec des programmes en anglais, des dates de rentrée flexibles et des procédures de sélection propres.
Important : frais de scolarité de plusieurs milliers d'euros par semestre ; toujours vérifier l'accréditation.
La langue n'est qu'une condition parmi d'autres. La première question est de savoir si votre diplôme actuel donne accès aux études supérieures en Allemagne.
Il n'existe pas d'exigence uniforme au niveau fédéral. C'est toujours le règlement de l'établissement pour la formation concernée qui fait foi. Le tableau ci-dessous présente ce qui se pratique couramment.
| Type de formation | Langue d'enseignement | Niveau généralement exigé | Justificatifs habituels |
|---|---|---|---|
| Licence / master en allemand | Allemand | B2 à C1, selon l'université et le programme | TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule, Goethe-Zertifikat, DSD II, équivalents reconnus |
| Licence / master en anglais | Anglais | B2 à C1, selon l'université et le programme | IELTS Academic, TOEFL iBT, Cambridge English (C1 Advanced / C2 Proficiency), parfois attestation propre à l'établissement |
| Studienkolleg / programmes préparatoires | Allemand | B1 à B2 pour l'examen d'entrée, selon l'établissement | Goethe-Zertifikat B1/B2, telc, ÖSD, test de positionnement de l'établissement |
| Phase linguistique avant les études | Allemand | aucun niveau minimal imposé — l'entrée est possible sans connaissances préalables | test de positionnement de l'école de langue ; justificatif cible en fin de phase |
Une formation en anglais ne dispense d'ailleurs pas d'apprendre l'allemand : les démarches administratives, la recherche de logement, le job étudiant, le stage et l'entrée dans la vie professionnelle se font en allemand. De nombreux établissements exigent en plus des connaissances de base (A1–B1).
Nous vous envoyons la checklist complète de préparation, avec tous les délais et la liste des documents. À imprimer ou à garder en PDF.
Les dates limites classiques de nombreuses universités sont le 15 juillet pour le semestre d'hiver (rentrée en octobre) et le 15 janvier pour le semestre d'été (rentrée en avril). uni-assist, les Studienkollegs, les écoles d'art et les établissements privés appliquent parfois des délais nettement plus précoces ou entièrement différents.
Définir la formation visée, le type d'établissement et la langue d'enseignement. Vérifier via anabin si le diplôme donne accès aux études ou si un Studienkolleg est nécessaire.
Fixer le niveau cible, le format de cours, la date d'examen et le budget. Choisir l'école de langue, clarifier le titre de séjour pour la phase linguistique, préparer le justificatif de ressources.
Pour la Chine, l'Inde et le Vietnam, à engager tôt — la procédure a sa propre durée et bloque sinon toute la candidature.
Diplômes, relevés de notes, traductions assermentées, CV, lettre de motivation, passeport. Pour les universités passant par uni-assist, demander la VPD en tenant compte du délai de traitement.
Les places d'examen sont limitées et souvent réservées longtemps à l'avance. Plusieurs semaines s'écoulent entre l'épreuve et l'envoi du certificat — prévoyez une marge pour tenir la date limite de candidature.
Directement auprès de l'université, via uni-assist ou via le portail concerné. Déposer plusieurs candidatures en parallèle augmente nettement les chances.
Les délais d'obtention d'un rendez-vous auprès des représentations allemandes vont de quelques semaines à plusieurs mois selon le pays. Les personnes déjà en Allemagne demandent le changement de titre de séjour auprès de l'Ausländerbehörde.
Logement, déclaration de domicile, assurance maladie, compte bancaire, contribution semestrielle, redevance audiovisuelle, semaine d'accueil des nouveaux étudiants.
Les ressortissants de l'UE, de l'EEE et de la Suisse n'ont pas besoin de visa. Pour les ressortissants de pays tiers, les visas nationaux suivants peuvent entrer en ligne de compte selon la situation. C'est la représentation diplomatique allemande compétente qui décide du visa approprié.
Pour les candidats disposant d'une lettre d'admission d'un établissement. Il autorise les études et une activité accessoire dans le cadre légal.
Après l'entrée sur le territoire, il devient un titre de séjour pour études ; après le diplôme, une prolongation pour recherche d'emploi est possible.
Pour les personnes n'ayant pas encore d'admission mais des perspectives sérieuses d'en obtenir une. Il couvre en règle générale la phase linguistique préparatoire et la fréquentation d'un Studienkolleg.
Limité à neuf mois au maximum, prolongeable jusqu'à deux ans au total en cas de Studienkolleg. L'activité professionnelle n'est en principe pas autorisée.
Pour un cours intensif sans lien direct avec des études. L'activité professionnelle n'est en principe pas autorisée pendant le cours.
Attention : un visa purement linguistique ne peut en règle générale pas être transformé en séjour pour études depuis l'Allemagne. Qui veut étudier doit l'indiquer dès la demande de visa.
Pour le visa, il faut prouver que la première année est financée. La voie la plus courante est le compte bloqué (Sperrkonto) : en 2026, le montant exigé s'élève à 11 904 € pour douze mois, soit 992 € par mois débloqués après l'arrivée. Ce montant est réajusté régulièrement.
Dans les établissements publics, la plupart des Länder ne facturent aucun frais de scolarité pour un premier cursus. L'exception est le Bade-Wurtemberg, avec actuellement 1 500 € par semestre pour les étudiants hors UE. Partout s'ajoute la contribution semestrielle.
| Poste | Ordre de grandeur | Remarque |
|---|---|---|
| Frais de scolarité, établissement public | le plus souvent 0 € | exception Bade-Wurtemberg : 1 500 € par semestre pour les étudiants hors UE ; second cursus parfois payant |
| Contribution semestrielle | env. 100 à 400 € par semestre | couvre le Studierendenwerk, l'administration et souvent un abonnement de transport |
| Établissement privé | plusieurs milliers d'€ par semestre | très variable selon le programme ; vérifier l'accréditation et la reconnaissance |
| Cours de langue intensif | env. 250 à 900 € par mois | selon l'organisme, la ville, le volume horaire et la taille du groupe |
| Examen de langue | env. 100 à 300 € par examen | chaque nouvelle tentative est payante |
| Studienkolleg | public : le plus souvent gratuit | les Studienkollegs privés facturent plusieurs milliers d'euros |
| Coût de la vie | référence administrative 992 € par mois | en réalité plutôt 850 à 1 300 € selon la ville ; le loyer est le poste principal |
| Assurance maladie | env. 120 à 150 € par mois | assurance étudiante légale ; nettement plus chère sans immatriculation |
| uni-assist / APS | 30 à 250 € selon la procédure | par candidature ou par procédure |
Nous ne remplaçons ni une administration ni une université. Nous faisons en sorte qu'à chaque bifurcation, vous sachiez quoi faire, ce que cela coûte et ce qui peut mal tourner.
Plus vos indications sont précises, plus notre première évaluation sera concrète. Le premier entretien est sans engagement. Les champs marqués d'un * sont obligatoires.
Non. Le cours de langue mène au niveau linguistique. L'admission relève de l'établissement, qui décide sur la base du diplôme d'accès, des délais, de la procédure de sélection et du justificatif de langue. Ce sont deux choses distinctes.
En règle générale, pas simplement. Un visa au titre du § 16f AufenthG ne peut le plus souvent pas être transformé en séjour pour études depuis l'Allemagne. Qui souhaite étudier doit l'indiquer dès la demande de visa ; pour la phase linguistique préparatoire, le § 17 al. 2 AufenthG entre souvent en ligne de compte. La décision se prend au cas par cas.
Cela dépend du rythme d'apprentissage, de l'intensité du cours et du niveau visé. On compte environ 150 à 250 unités d'enseignement par niveau du CECRL ; jusqu'à C1, douze à vingt-quatre mois de cours intensif à plein temps sont généralement réalistes. Les indications sérieuses sont des fourchettes, pas des dates.
En principe non. Pendant un séjour pour cours de langue et en tant que candidat aux études, l'activité professionnelle n'est en principe pas autorisée. Le contingent de 140 journées entières ou 280 demi-journées par année civile ne s'applique qu'avec le titre de séjour pour études au titre du § 16b.
Non. Nous préparons, structurons et accompagnons. Les places d'études sont attribuées exclusivement par les établissements, les visas exclusivement par les autorités compétentes.
Cette page est également disponible en Deutsch et en English. Pour la qualification professionnelle et l'intégration sur le marché du travail après les études : nos programmes en français.
We guide international students through two phases: an intensive German phase in Germany up to the level your university requires, and then — if the admission requirements are met — the start of your degree. Honest about the conditions, clear about the costs, without promises nobody can keep.
Everything on this page is provided for orientation. Admission rules, language requirements, exam formats, deadlines, fees and residence conditions differ by university, programme, federal state, country of origin and individual profile — and they change. Only the information published by the university itself, by uni-assist, by the competent German mission abroad and by the foreigners' authority (Ausländerbehörde) is binding.
Global Career Select is not a university and does not award study places. We prepare, structure and accompany. Admission, visa and residence permits are decided solely by the competent authorities. We do not provide legal advice within the meaning of § 2 of the German Legal Services Act (RDG); for individual residence-law questions we refer you to specialist lawyers or accredited advice centres.
Applicants who do not yet hold the required academic language level may — subject to the applicable admission and visa conditions — complete the language phase in Germany and then move on to their degree. Between the two phases there is no automatic step: there is an assessment.
You attend an intensive course in Germany (typically 20–25 teaching units per week) and work systematically towards the level your target university requires — usually B2 or C1. In parallel we prepare you for a recognised language exam (TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule, Goethe-Zertifikat or another equivalent accepted by the institution).
How long this phase takes depends on your starting level, your learning pace and your target level. As a rough guide, each CEFR level takes roughly 150–250 teaching units; from A0 to C1, twelve to twenty-four months is usually realistic. We give you an honest estimate at the outset rather than an attractive number.
Legal framework: for a study-preparatory language phase, either a study applicant visa (§ 17 (2) Residence Act) or a language course visa (§ 16f Residence Act) may apply. This choice has real consequences — see the visa section.
Completing the language course does not by itself secure admission. Between phase 1 and phase 2 stand: passing a recognised language exam with the required result, formal admission by the university (recognised entrance qualification, deadlines, any numerus clausus or selection procedure) and a valid residence title for study purposes. If any of these is missing, the degree does not start — however well the language phase went.
Once the required language level is evidenced, the exam passed or a certificate accepted by the institution obtained, and the remaining admission requirements met, the next steps follow: letter of admission, enrolment, change of residence title to § 16b Residence Act and the start of the semester.
We accompany that transition: submitting evidence to the university, enrolment and semester contribution, city registration, health insurance, bank account, housing, and the first weeks of student life.
Germany has around 400 state-recognised higher education institutions and more than 20,000 degree programmes. The right type of institution depends less on prestige than on your target qualification, how much practice you need and your language profile.
Research-oriented, broad range of subjects, right to award doctorates. Degrees: Bachelor, Master, Staatsexamen (medicine, law, teaching, pharmacy), doctorate.
Language: predominantly German at Bachelor level, many English-taught Master's programmes.
Application-oriented, smaller groups, compulsory practical semesters, close ties to industry. Bachelor and Master.
Language: Bachelor almost always in German; language requirements often identical to universities.
Alternating between university and a company, with a training salary. You normally apply to the company first, not to the institution.
Note: generally requires very good German (often C1) and a contract with a partner company.
Admission mainly through an aptitude test or portfolio; artistic performance often counts for more than school grades.
Note: separate application deadlines, usually much earlier.
A one- to two-semester preparatory course for applicants whose school-leaving certificate does not give direct access to German higher education. It ends with the assessment examination (Feststellungsprüfung).
Tracks: T (engineering), M (medicine), W (economics), G (humanities), S (languages).
State-recognised, often with English-taught programmes, flexible start dates and their own selection procedures.
Note: tuition of several thousand euros per semester; always verify accreditation.
Language is one condition among several. The first question is whether your existing qualification gives access to higher education in Germany at all.
There is no single nationwide requirement. What counts is always the regulation of the individual institution for the specific programme. The overview below shows common practice.
| Type of programme | Language of instruction | Level usually required | Typical evidence |
|---|---|---|---|
| German-taught Bachelor / Master | German | B2 to C1, depending on institution and programme | TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule, Goethe-Zertifikat, DSD II, recognised equivalents |
| English-taught Bachelor / Master | English | B2 to C1, depending on institution and programme | IELTS Academic, TOEFL iBT, Cambridge English (C1 Advanced / C2 Proficiency), sometimes institutional evidence |
| Studienkolleg / preparatory programmes | German | B1 to B2 for the entrance exam, depending on the institution | Goethe-Zertifikat B1/B2, telc, ÖSD, institutional placement test |
| Language phase before studying | German | no minimum required — entry is possible without prior knowledge | language school placement test; target certificate at the end of the phase |
An English-taught degree does not exempt you from learning German: authorities, housing searches, student jobs, internships and the transition into work all run in German. Many institutions additionally require basic knowledge (A1–B1).
We'll send you the full preparation checklist with every deadline and the document list. To print or keep as a PDF.
The classic application deadlines at many universities are 15 July for the winter semester (starting in October) and 15 January for the summer semester (starting in April). uni-assist, Studienkollegs, art academies and private institutions sometimes work to considerably earlier or entirely different dates.
Define the target programme, type of institution and language of instruction. Use anabin to check whether your qualification gives access or whether a Studienkolleg is required.
Set the target level, course format, exam date and budget. Choose the language school, clarify the residence title for the language phase, prepare proof of funds.
For China, India and Vietnam, start early — the procedure takes its own time and otherwise blocks the whole application.
Certificates, transcripts, sworn translations, CV, statement of purpose, passport. For universities working through uni-assist, request the VPD and allow for the processing time.
Exam places are limited and often booked out early. Several weeks pass between the exam and the certificate being issued — plan a buffer so the application deadline holds.
Directly to the university, via uni-assist or through the relevant portal. Applying to several institutions in parallel noticeably improves your chances.
Waiting times for visa appointments at German missions range from weeks to months depending on the country. If you are already in Germany, you apply to the Ausländerbehörde to change your residence title.
Housing, city registration, health insurance, bank account, semester contribution, broadcasting fee, orientation week.
Nationals of the EU, EEA and Switzerland do not need a visa. For third-country nationals, the following national visas may apply depending on the situation. The competent German mission abroad decides which one is correct in each case.
For applicants holding a letter of admission from an institution. It permits study and secondary employment within the statutory limits.
After arrival it becomes a residence permit for study; after graduation it can be extended for job-seeking.
For people who do not yet hold an admission but have a realistic prospect of one. It generally also covers a study-preparatory language phase and attendance at a Studienkolleg.
Limited to a maximum of nine months, extendable to up to two years in total where a Studienkolleg is attended. Employment is generally not permitted.
For an intensive language course without a direct link to a degree. Employment is generally not permitted during the course.
Careful: a pure language course visa can usually not be converted into a study residence from within Germany. If you intend to study, say so in the visa application from the start.
For the visa you must prove that your living costs for the first year are covered. The most common route is a blocked account (Sperrkonto): as of 2026 the required amount is €11,904 for twelve months, corresponding to €992 per month released after arrival. The amount is adjusted periodically.
At public institutions, most federal states charge no general tuition fees for a first degree. The exception is Baden-Württemberg, currently €1,500 per semester for non-EU students. Everywhere, the semester contribution applies on top.
| Item | Order of magnitude | Note |
|---|---|---|
| Tuition, public institution | usually €0 | exception Baden-Württemberg: €1,500 per semester for non-EU students; second degrees sometimes chargeable |
| Semester contribution | approx. €100–400 per semester | usually covers the student services organisation, administration and often a local transport pass |
| Private institution | several thousand € per semester | highly programme-dependent; check accreditation and recognition |
| Intensive language course | approx. €250–900 per month | depending on provider, city, hours per week and group size |
| Language exam | approx. €100–300 per exam | each retake costs again |
| Studienkolleg | public: usually free of charge | private Studienkollegs charge several thousand euros |
| Living costs | official benchmark €992 per month | realistically €850–1,300 depending on the city; rent is the largest item |
| Health insurance | approx. €120–150 per month | statutory student insurance; considerably more expensive without enrolment |
| uni-assist / APS | €30–250 depending on the procedure | per application or per procedure |
We do not replace an authority or a university. We make sure that at every fork in the road you know what to do, what it costs and what can go wrong.
The more precise your details, the more concrete our first assessment. The initial consultation is free and without obligation. Fields marked with * are required.
No. The language course gets you to the language level. Admission is decided by the university on the basis of your entrance qualification, the deadlines, the selection procedure and your language evidence. The two are separate.
Usually not straightforwardly. A visa under § 16f of the Residence Act can generally not be converted into a study residence from within Germany. If you intend to study, state this in the visa application from the start; for a study-preparatory language phase, § 17 (2) is often the relevant provision. Each case is decided individually.
That depends on your learning pace, the intensity of the course and the target level. Each CEFR level typically takes around 150–250 teaching units; reaching C1 in a full-time intensive course usually takes twelve to twenty-four months. Serious estimates are ranges, not dates.
Generally no. During a language course stay and as a study applicant, employment is normally not permitted. The quota of 140 full or 280 half working days per calendar year only applies once you hold the residence title for study under § 16b.
No. We prepare, structure and accompany. Study places are awarded solely by the institutions, and visas solely by the competent authorities.
This page is also available in Deutsch and Français. For professional qualification and labour market integration after your degree: our programmes in English.
Diese Liste bringt die gesamte Vorbereitung in die richtige Reihenfolge. Arbeiten Sie sie von oben nach unten ab: Jeder Schritt setzt den vorherigen voraus. Die Zeitangaben rechnen rückwärts vom gewünschten Semesterbeginn.
Über die Datenbank anabin klären, ob Ihr Schulabschluss direkt zum Studium berechtigt oder ob ein Studienkolleg nötig ist. Alles Weitere hängt an dieser Antwort.
Über den DAAD-Studiengangsfinder und Hochschulkompass zwei bis fünf Programme auswählen und die jeweils geforderten Sprachnachweise notieren.
Einstufungstest machen, Zielniveau festlegen (meist B2 oder C1) und den Weg dorthin planen. Rechnen Sie mit 150–250 Unterrichtseinheiten je Stufe.
Pflicht für Bewerber:innen aus China, Indien und Vietnam. Das Verfahren dauert mehrere Wochen bis Monate und blockiert sonst die gesamte Bewerbung.
Beglaubigte Kopien und vereidigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische. Originale für die Immatrikulation bereithalten.
Viele Hochschulen verlangen die Vorprüfungsdokumentation. Bearbeitungszeit und Gebühren pro Bewerbung einplanen.
TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule oder Goethe-Zertifikat. Prüfungsplätze sind begrenzt; zwischen Prüfung und Zeugnis vergehen mehrere Wochen.
15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester. Kunsthochschulen, Studienkollegs und private Hochschulen haben eigene, oft frühere Termine.
Mehrere Bewerbungen parallel erhöhen die Chance spürbar. Notieren Sie zu jeder Hochschule Frist, Status und Ansprechperson.
Sperrkonto: 11.904 € für zwölf Monate, 992 € monatlich nach der Einreise (Stand 2026). Alternativen: Verpflichtungserklärung oder Stipendienzusage.
Wartezeiten je nach Land mehrere Wochen bis Monate. Studienzweck von Anfang an angeben — ein reines Sprachkursvisum lässt sich später meist nicht umwandeln.
Wohnung, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Krankenversicherung, Girokonto, Semesterbeitrag, Rundfunkbeitrag, Immatrikulation, Erstsemesterwoche.
Stand: August 2026. Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Hochschule, von uni-assist, der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde. Fragen? kontakt@globalcareerselect.de
Cette liste remet toute la préparation dans le bon ordre. Déroulez-la de haut en bas : chaque étape suppose la précédente. Les délais se comptent à rebours depuis la rentrée visée.
Via la base anabin, déterminez si votre diplôme donne directement accès aux études ou si un Studienkolleg est nécessaire. Tout le reste découle de cette réponse.
Avec le moteur du DAAD et Hochschulkompass, retenez deux à cinq programmes et notez pour chacun le justificatif de langue exigé.
Test de positionnement, niveau cible (le plus souvent B2 ou C1) et calendrier. Comptez 150 à 250 unités d'enseignement par niveau.
Obligatoire pour la Chine, l'Inde et le Vietnam. Elle prend plusieurs semaines à plusieurs mois et bloque sinon toute la candidature.
Copies certifiées conformes et traductions assermentées en allemand ou en anglais. Gardez les originaux pour l'inscription.
De nombreuses universités exigent la documentation de pré-examen. Prévoyez le délai de traitement et les frais par candidature.
TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule ou Goethe-Zertifikat. Les places sont limitées et plusieurs semaines séparent l'épreuve du certificat.
15 juillet pour le semestre d'hiver, 15 janvier pour le semestre d'été. Écoles d'art, Studienkollegs et établissements privés ont leurs propres dates, souvent plus précoces.
Plusieurs candidatures en parallèle augmentent nettement les chances. Notez pour chaque établissement la date limite, le statut et l'interlocuteur.
Compte bloqué : 11 904 € pour douze mois, 992 € par mois après l'arrivée (2026). Alternatives : déclaration de prise en charge ou attestation de bourse.
Les délais vont de quelques semaines à plusieurs mois selon le pays. Annoncez le projet d'études dès le départ — un visa de cours de langue ne se transforme généralement pas.
Logement, déclaration de domicile, assurance maladie, compte bancaire, contribution semestrielle, redevance audiovisuelle, immatriculation, semaine d'accueil.
État : août 2026. Cette checklist est donnée à titre d'orientation et ne remplace aucune information officielle. Seules font foi les indications de l'établissement, d'uni-assist, de la représentation diplomatique allemande compétente et du service des étrangers. Questions : kontakt@globalcareerselect.de
This list puts the whole preparation into the right order. Work through it from top to bottom: each step assumes the one before it. The timings count backwards from your intended semester start.
Use the anabin database to establish whether your school certificate gives direct access or whether a Studienkolleg is required. Everything else follows from this answer.
Using the DAAD programme finder and Hochschulkompass, shortlist two to five programmes and note the language evidence each one requires.
Take a placement test, set the target level (usually B2 or C1) and map the route there. Expect 150–250 teaching units per level.
Mandatory for applicants from China, India and Vietnam. It takes weeks to months in its own right and otherwise blocks the whole application.
Certified copies and sworn translations into German or English. Keep the originals for enrolment.
Many universities require the preliminary review documentation. Allow for processing time and the fee per application.
TestDaF, DSH, telc Deutsch C1 Hochschule or Goethe-Zertifikat. Places are limited and several weeks pass between the exam and the certificate.
15 July for the winter semester, 15 January for the summer semester. Art academies, Studienkollegs and private institutions set their own, often earlier, dates.
Several applications at once noticeably improve your chances. For each institution, record the deadline, the status and the contact person.
Blocked account: €11,904 for twelve months, €992 per month after arrival (2026). Alternatives: a declaration of commitment or a scholarship award.
Waiting times range from weeks to months depending on the country. State the study purpose from the outset — a pure language course visa usually cannot be converted.
Housing, city registration, health insurance, bank account, semester contribution, broadcasting fee, enrolment, orientation week.
As of August 2026. This checklist is for orientation and does not replace binding information. Only the details published by the institution, uni-assist, the competent German mission abroad and the foreigners' authority are binding. Questions: kontakt@globalcareerselect.de
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
GCS Global Career Select UG (haftungsbeschränkt)
Hafenweg 19
48155 Münster
Deutschland
Léocadie Christiane Heindorf (Geschäftsführerin)
Telefon & WhatsApp: +49 151 46242874
E-Mail: kontakt@globalcareerselect.de
Website: globalcareerselect.de
Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: HRB 23670
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
USt-IdNr.: DE463475872
Léocadie Christiane Heindorf
Hafenweg 19
48155 Münster
Wir sind gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unsere Kontaktdaten für Anliegen und Beschwerden finden Sie oben.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:
GCS Global Career Select UG (haftungsbeschränkt)
Hafenweg 19, 48155 Münster, Deutschland
Vertreten durch: Léocadie Christiane Heindorf
E-Mail: kontakt@globalcareerselect.de
Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG hierfür derzeit nicht vorliegen (weniger als 20 Personen sind mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt).
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der Nutzer oder auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (insbesondere Art. 6 Abs. 1 DSGVO).
Bei jedem Aufruf unserer Website erfasst unser Hosting-Provider automatisch technische Daten, die Ihr Browser übermittelt. Dies umfasst:
Zweck: technischer Betrieb der Website, Gewährleistung der IT-Sicherheit, Analyse von Fehlern.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
Speicherdauer: Die Logfiles werden nach spätestens 14 Tagen gelöscht, sofern sie nicht zu Beweiszwecken bei konkreten sicherheitsrelevanten Vorfällen länger aufbewahrt werden müssen.
Über das Kontaktformular auf unserer Website können Sie uns Anfragen zukommen lassen. Dabei werden folgende Daten erhoben:
Über das Formular auf der Seite „Studieren in Deutschland" erheben wir zusätzlich die Angaben, die für eine erste Einschätzung Ihres Studienvorhabens erforderlich sind:
Diese Angaben sind freiwillig; ohne sie können wir Ihnen jedoch keine belastbare Ersteinschätzung geben. Die Angabe der Staatsangehörigkeit ist erforderlich, weil Zulassungs- und Visumsvoraussetzungen vom Herkunftsstaat abhängen. Wir erheben keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO; bitte übermitteln Sie uns über das Formular keine Gesundheits-, Religions- oder vergleichbaren Angaben.
Übermittlung: Die Formulare übermitteln Ihre Angaben ausschließlich an unsere oben genannte E-Mail-Adresse. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt; eine Ausnahme bilden Hochschulen, Sprachschulen, Behörden oder Fachpartner:innen, an die wir Ihre Unterlagen nur nach Ihrer ausdrücklichen Aufforderung weiterleiten.
Zweck: Beantwortung Ihrer Anfrage und etwaige anschließende Geschäftsbeziehung.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der effizienten Bearbeitung von Anfragen).
Speicherdauer: Wir löschen Ihre Anfrage, sobald sie vollständig bearbeitet ist und keine weiteren Aufbewahrungspflichten (insbesondere handels- oder steuerrechtliche Pflichten nach § 257 HGB bzw. § 147 AO — bis zu 10 Jahre) entgegenstehen.
Vormerkung für geförderte Plätze (Karriere-Start Deutschland): Wählen Sie im Kontaktformular die Vormerkung für geförderte Plätze, verwenden wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Ihre Nachricht ausschließlich, um Sie zu informieren, sobald Sie sich für einen geförderten Platz bewerben können. Die Vormerkung ist keine Bewerbung und begründet keinen Anspruch auf einen Platz.
Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können sie jederzeit formlos per E-Mail an uns widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Speicherdauer: Wir löschen Ihre Daten nach Ihrem Widerruf, spätestens jedoch zwölf Monate nach der Vormerkung, sofern Sie einer längeren Speicherung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Daten (E-Mail-Adresse, ggf. Name, Inhalt der Nachricht) ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO.
Auf der Seite „Studieren in Deutschland" können Sie unsere kostenlose Checkliste anfordern. Dabei verarbeiten wir:
Ablauf: Nach dem Absenden erhalten Sie zunächst nur eine Bestätigungsmail. Erst wenn Sie den Link darin anklicken, senden wir die Checkliste und nehmen Ihre Adresse in unseren Verteiler auf. Bleibt der Klick aus, wird Ihre Adresse nicht gespeichert und Sie erhalten keine weitere Nachricht (Double-Opt-in-Verfahren).
Zweck: Zusendung der angeforderten Checkliste sowie gelegentliche Informationen zu unseren Programmen, Fristen und Angeboten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Speicherdauer: bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung. Danach löschen wir Ihre Adresse aus dem Verteiler; den Nachweis der ursprünglichen Einwilligung bewahren wir zur Verteidigung gegen Rechtsansprüche noch bis zu drei Jahre auf.
Widerruf: Jede Mail enthält einen Abmeldelink, der mit einem Klick wirkt. Sie können uns auch formlos an kontakt@globalcareerselect.de schreiben. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.
Kein externer Dienstleister: Anmeldung, Versand und Verteiler laufen ausschließlich über unseren eigenen Server. Wir setzen keinen Newsletter-Anbieter ein, es findet keine Übermittlung an Dritte statt, und wir messen weder Öffnungsraten noch Klicks in unseren E-Mails.
Um zu erkennen, welche Seiten tatsächlich zu Anfragen führen, speichern wir bei jedem abgeschickten Formular eine Zeile mit dem Datum, der Art der Anfrage und der Seite, von der sie kam. Diese Zeile enthält keine IP-Adresse, keinen Namen, keine E-Mail-Adresse und keine Kennung, die einen Rückschluss auf eine Person erlauben würde. Eine Zusammenführung mit anderen Daten findet nicht statt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots).
Wir verwenden dafür keine Cookies, keine Zählpixel und keinen externen Analysedienst. Ein Einwilligungsbanner ist deshalb nicht erforderlich.
Unsere Website setzt keine Cookies. Wir verwenden auch keine vergleichbaren Techniken, mit denen Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder aus ihm ausgelesen werden — weder Local Storage oder Session Storage noch Zählpixel, Web Beacons oder Fingerprinting-Verfahren.
Eine Einwilligung nach § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) ist deshalb nicht erforderlich. Aus demselben Grund zeigen wir Ihnen kein Cookie-Banner: Es gäbe nichts, wozu Sie einwilligen müssten.
Tracking-, Analyse- oder Marketing-Cookies setzen wir nicht ein. Sollten wir künftig Techniken verwenden, die eine Einwilligung erfordern, holen wir diese vorher ein und passen diese Erklärung an.
Unsere Website nutzt die Schriftarten „Cormorant Garamond" und „DM Sans". Diese sind direkt in die Seite eingebettet und werden zusammen mit ihr von unserem eigenen Server ausgeliefert. Eine Verbindung zu Servern von Google oder einem anderen Drittanbieter wird dabei nicht hergestellt; Ihre IP-Adresse wird zu diesem Zweck an niemanden übertragen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer einheitlichen und typografisch ansprechenden Darstellung).
Unsere Website enthält Links zu externen Websites Dritter (z. B. WHO, Gesetzestexte). Beim Anklicken solcher Links werden personenbezogene Daten (z. B. IP-Adresse) an den jeweiligen Betreiber übermittelt. Für die Datenverarbeitung durch diese Dritten sind allein deren Datenschutzerklärungen maßgeblich.
Unsere Dienste werden überwiegend innerhalb der Europäischen Union erbracht. Sofern im Rahmen der Anbahnung und Durchführung von Dienstleistungsverträgen (z. B. Vermittlung zwischen Bewerber:innen aus Drittstaaten und deutschen Ausbildungsbetrieben) Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden, geschieht dies auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung auf Veranlassung der betroffenen Person) oder auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Für jede Anfrage einer Person aus einem Herkunftsland, für das die Anwerbung und Vermittlung im Gesundheits- und Pflegebereich besonderen gesetzlichen Vermittlungsregeln unterliegt, führen wir ein internes Compliance-Dossier. Darin werden das Herkunftsland, das angestrebte Berufsfeld, der Aufenthaltsstatus sowie die schriftliche Bestätigung der Bewerber:in über die Kenntnisnahme der geltenden Vermittlungsregeln dokumentiert. Näheres regeln die Compliance-Klauseln unserer AGB.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Bereich der Anwerbung und Vermittlung im Gesundheits- und Pflegebereich) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Dokumentation der Compliance).
Speicherdauer: sechs Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung (entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten).
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte genügt eine formlose Nachricht an kontakt@globalcareerselect.de.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 · E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: www.ldi.nrw.de
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL/TLS-Verfahren in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. Darüber hinaus setzen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) ein, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation und Verlust zu schützen.
Diese Datenschutzerklärung wird bei Änderungen unserer Dienste, der eingesetzten Technologien oder der Rechtslage aktualisiert. Es gilt jeweils die auf dieser Seite abrufbare Fassung.
Stand April 2026 · GCS Global Career Select UG (haftungsbeschränkt), Münster. Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Instituts gegenüber Verbraucher:innen und gewerblichen Auftraggeber:innen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der GCS Global Career Select UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „GCS") und ihren Auftraggeber:innen und Kund:innen (nachfolgend jeweils „Auftraggeber:in") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Qualifizierung, der Arbeitsmarktintegration, des internationalen Recruitings und damit verbundener Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeber:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GCS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer:in ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im Einzelvertrag vereinbarten Dienstleistung. Das Leistungsportfolio von GCS umfasst insbesondere:
(2) Die konkrete Leistungsbeschreibung, der Leistungsumfang, der Leistungszeitraum sowie die Vergütung werden in einem individuellen Einzelvertrag zwischen GCS und der Auftraggeber:in schriftlich festgelegt. Die Angebotsdarstellung auf der Website stellt kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(3) GCS ist berechtigt, einzelne Leistungsbestandteile durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Kooperationspartner) erbringen zu lassen, insbesondere Sprachunterricht, Übersetzungen, Rechtsberatung oder vergleichbare Spezialleistungen. GCS bleibt in diesem Fall Vertragspartner:in.
(1) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot von GCS und dessen schriftliche Annahme durch die Auftraggeber:in zustande. Die Schriftform wird auch durch eine E-Mail-Bestätigung gewahrt.
(2) Eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Leistungserbringung.
(3) GCS behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Leistungserbringung mit den in § 9 genannten Compliance-Grundsätzen nicht vereinbar wäre.
(1) Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen wird im Einzelvertrag festgelegt. Gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB sind sämtliche auf der Website angegebenen Preise Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsmodalitäten (einmalige Zahlung, Ratenzahlung, Anzahlung, Zahlung nach Leistungsphasen) werden im Einzelvertrag vereinbart. Mangels abweichender Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist GCS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmer:innen gilt der handelsrechtliche Verzugszinssatz.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Auftraggeber:in nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(1) Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch GCS setzt die aktive Mitwirkung der Auftraggeber:in voraus. Dazu gehören insbesondere:
(2) Verzögerungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten von GCS.
(1) GCS schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung gemäß anerkannten fachlichen Standards. Soweit im Einzelvertrag nichts ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
(2) Ein bestimmter Erfolg — insbesondere die tatsächliche Erteilung eines Visums, die Zulassung zu einer Ausbildung, die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Dritten — wird nicht geschuldet. Die Entscheidung über diese Vorgänge obliegt ausschließlich den jeweils zuständigen Behörden, Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern.
Verbraucher:innen steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die dafür notwendige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden der Verbraucher:in vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt und sind Bestandteil des Einzelvertrages.
Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen kommt nach Maßgabe des § 356 Abs. 4 BGB in Betracht, wenn GCS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und erst begonnen hat, nachdem die Verbraucher:in dazu ausdrücklich zugestimmt und ihre Kenntnis vom Erlöschen ihres Widerrufsrechts mit Erbringung bestätigt hat.
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für GCS insbesondere vor, wenn die Auftraggeber:in schwerwiegend gegen Mitwirkungspflichten nach § 5 verstößt, unwahre Angaben gemacht hat oder eine Leistungserbringung mit den Compliance-Grundsätzen nach § 9 unvereinbar wird.
(2) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch GCS aus einem von der Auftraggeber:in zu vertretenden Grund behält GCS den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig erbrachten Leistungen.
(1) GCS hält sich strikt an die geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Anwerbung und Vermittlung im Gesundheits- und Pflegebereich sowie an den WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel in der jeweils geltenden Fassung. Die Liste der betroffenen Herkunftsländer ist für GCS bindend und wird bei jeder Aktualisierung berücksichtigt.
(2) GCS enthält sich jeder Form der Anwerbung und Vermittlung in Gesundheits- und Pflegeberufe — einschließlich Ausbildungsverhältnisse nach § 16a AufenthG sowie überwiegend betrieblich durchgeführter Bildungsmaßnahmen nach § 16d Abs. 1 AufenthG — für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Herkunftsland, für das diese Vermittlung besonderen gesetzlichen Regeln unterliegt. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person und unabhängig davon, ob die jeweilige Person bereits über Berufserfahrung im Gesundheits- oder Pflegebereich verfügt.
(3) GCS prüft vor Vertragsschluss bei jeder Anfrage den gewöhnlichen Aufenthalt der bewerbenden Person, das angestrebte Berufsfeld sowie den Aufenthaltsstatus und dokumentiert das Ergebnis in einem internen Compliance-Dossier nach Absatz 5.
(4) Gewerbliche Auftraggeber:innen (insbesondere Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegesektor) verpflichten sich, von GCS keine Leistungen zu verlangen, die gegen die in Absatz 1 und 2 genannten Vorgaben verstoßen würden. Sie versichern, dass jede über GCS angebahnte Beschäftigung im Pflegebereich ausschließlich Bewerber:innen aus Herkunftsländern ohne besondere Vermittlungsregeln oder Personen mit bereits bestehendem gültigem Aufenthaltstitel in Deutschland betrifft. Sie stellen GCS von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht durch sie selbst resultieren.
(5) Das Compliance-Dossier wird sechs Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt (entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten). Es steht zuständigen Behörden — insbesondere der Bundesagentur für Arbeit, der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung der Bezirksregierung Köln, der Ausländerbehörde und der Zollverwaltung — auf Anfrage zur Verfügung.
(6) GCS ist berechtigt, die Leistung zu verweigern oder einen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Prüfung nach Absatz 3 ergibt, dass die angefragte Leistung mit den in Absatz 1 und 2 genannten Vorgaben unvereinbar ist. Bereits gezahlte Beträge werden — abzüglich nachweislich entstandener Aufwendungen — innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
(7) Verstöße gegen die in Absatz 1 und 2 genannten Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dar. GCS hat ein berechtigtes Interesse, solche Verstöße konsequent zu vermeiden.
(1) Das Programm „Berufsintegrationsprogramm Deutschland" ist eine arbeitsmarktbezogene Maßnahme von 12 Wochen Dauer (60 Unterrichtstage), gegliedert in vier Module: Modul 1 — Orientierung im Arbeitsmarkt (Woche 1, Tage 1–5); Modul 2 — Bewerbung & Lebenslauf (Wochen 2–6, Tage 6–30); Modul 3 — Das Vorstellungsgespräch (Woche 7, Tage 31–35); Modul 4 — Praktikum & Integration (Wochen 8–12, Tage 36–60). Das Programm ist ausdrücklich kein Sprachkurs, sondern eine Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration.
(2) Das Programm richtet sich ausschließlich an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis eines gültigen Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltsgestattung, der EU-Freizügigkeitsberechtigung oder eines vergleichbaren Status sowie ausreichender Deutschkenntnisse für die aktive Teilnahme an einem arbeitsmarktbezogenen Programm (in der Regel mindestens Niveau B1, B2 bevorzugt). Der entsprechende Aufenthaltsnachweis ist vor Beginn der Maßnahme im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen und wird im Compliance-Dossier gemäß § 9 dokumentiert.
(3) Das Programm ist berufsunabhängig. GCS bereitet weder auf ein bestimmtes Berufsfeld vor noch empfiehlt sie ein solches. Die Auswahl des angestrebten Berufsfeldes liegt ausschließlich in der freien Entscheidung der teilnehmenden Person.
(4) Modul 4 (Wochen 8–12, Tage 36–60) umfasst ein vom Programmplan vorgesehenes Praktikum in einem Unternehmen. Die Teilnahme an der praktischen Phase setzt eine gültige Arbeitserlaubnis bzw. einen entsprechenden Vermerk im Aufenthaltstitel voraus. Personen ohne Arbeitserlaubnis nehmen an den Modulen 1–3 sowie an den begleitenden Reflexions- und Theorieeinheiten von Modul 4 teil; eine praktische Arbeitsphase im Unternehmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(5) Die Suche und Auswahl des Praktikumsbetriebs obliegt ausschließlich der teilnehmenden Person. GCS stellt keine Listen von Praktikumsbetrieben zur Verfügung, vermittelt keine Kontakte zu Arbeitgebern und nimmt keinen Einfluss auf die Wahl des Berufsfeldes oder des Praktikumsbetriebs. Die teilnehmende Person bestätigt diese Eigeninitiative durch eine entsprechende schriftliche Erklärung vor Antritt des Praktikums; diese Erklärung ist Bestandteil des Compliance-Dossiers.
(6) Mit der Anmeldung bestätigt die teilnehmende Person, dass sie über die geltenden gesetzlichen Vermittlungsregeln im Gesundheits- und Pflegebereich informiert wurde und insbesondere darüber, dass die private Anwerbung und Vermittlung in diesem Bereich für Personen aus bestimmten Herkunftsländern gesetzlich ausgeschlossen ist. Da die Teilnahmevoraussetzung der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist, fällt die Teilnahme selbst nicht unter diese Einschränkung; die Information dient der Transparenz.
(7) Bei erfolgreicher Teilnahme erhält die teilnehmende Person am Ende des Programms ein Zertifikat über die Teilnahme, einen vollständigen Lebenslauf nach deutschem Standard sowie ein Praktikumszeugnis (sofern Modul 4 vollständig absolviert wurde).
(8) GCS strebt für dieses Programm die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III an, um eine Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zu ermöglichen. Bis zur Erteilung der AZAV-Zertifizierung wird das Programm ausschließlich auf Eigenfinanzierungsbasis angeboten. Eine Garantie für die zukünftige Erteilung der AZAV-Zertifizierung wird nicht übernommen.
(1) GCS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet GCS unbeschränkt.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet GCS — außer in den Fällen des Absatzes 1 — nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine persönliche Haftung der Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von GCS.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO sowie unserer Datenschutzerklärung.
Alle im Rahmen der Leistungserbringung überlassenen Materialien (Skripte, Unterrichtsunterlagen, Templates, Berichte) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von GCS. Die Auftraggeber:in erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GCS zulässig.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von GCS, sofern die Auftraggeber:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. GCS ist berechtigt, die Auftraggeber:in auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Textformklausel.
Unsere Standards in der internationalen Vermittlung · Stand September 2026
Seit 2002 braucht es in Deutschland keine Genehmigung mehr, um als Personalvermittlung tätig zu werden. Eine Gewerbeanmeldung genügt. Entsprechend groß und entsprechend unübersichtlich ist der Markt geworden.
Das Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ empfiehlt Arbeitgebern deshalb, bei Vermittlungsagenturen genau hinzusehen: auf Transparenz zu Leistungen und Kosten, auf faire Anwerbestandards, auf das Employer-Pays-Prinzip.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Antworten zu jedem dieser Punkte — nachvollziehbar und überprüfbar.
Für die Vermittlung zahlen Bewerberinnen und Bewerber bei uns nichts. Zu keinem Zeitpunkt und unter keiner Bezeichnung.
Keine Vermittlungsgebühr, keine Bearbeitungsgebühr, keine Erfolgsprämie, keine Verwaltungspauschale, keine Anzahlung. Unser Vermittlungshonorar trägt ausschließlich der aufnehmende Betrieb.
Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Dienstleistungskette. Auch Partner, mit denen wir im Herkunftsland zusammenarbeiten, dürfen den Bewerberinnen und Bewerbern keine vermittlungsbezogenen Kosten in Rechnung stellen. Wir lassen uns dies schriftlich bestätigen.
Davon getrennt bieten wir Entwicklungsprogramme an, die Privatpersonen freiwillig und unabhängig von einer Vermittlung buchen können. Ihre Buchung ist niemals Voraussetzung für eine Vermittlung. Startplan Deutschland gehört nicht zu diesen Programmen: Es ist ausschließlich Bestandteil unserer Ausbildungsvermittlung, für aufgenommene Bewerber:innen kostenlos und nicht eigenständig buchbar.
Sollte Ihnen jemand unter Berufung auf unseren Namen eine Zahlung für eine Vermittlung abverlangen, melden Sie sich bitte unmittelbar bei uns.
Nach § 38 der Beschäftigungsverordnung ist die Anwerbung und Vermittlung in Gesundheits- und Pflegeberufe für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Staaten der WHO-Schutzliste (Anlage zu § 38 BeschV) ausschließlich der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten. Private Anbieter dürfen dort nicht tätig werden.
Wir prüfen den gewöhnlichen Aufenthalt jeder bewerbenden Person, bevor wir ein Dossier aufnehmen. Maßgeblich ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt, nicht die Staatsangehörigkeit. Das Ergebnis dieser Prüfung dokumentieren wir und legen es unseren Auftraggebern auf Anfrage offen.
Fällt eine Bewerbung unter die Anlage zu § 38 BeschV, lehnen wir sie ab und verweisen an die Bundesagentur für Arbeit — unabhängig davon, wie geeignet das Profil ist und unabhängig davon, welches Geschäft uns dadurch entgeht.
Die Anlage wird fortgeschrieben. Wir prüfen die jeweils geltende Fassung vor jeder Aufnahme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Pflegeausbildung und in § 9 unserer AGB.
Vor Beginn unserer Zusammenarbeit erhält jede Person eine schriftliche Betreuungsvereinbarung in verständlicher Sprache. Darin stehen unsere Leistungen, der Ablauf, die Kostenfreiheit der Vermittlung für sie, ihre Mitwirkungspflichten und ihr jederzeitiges Recht, die Zusammenarbeit zu beenden.
Wir benennen während des gesamten Prozesses eine feste Ansprechperson.
Unsere Leistungen beschreiben wir auf der Seite Für Unternehmen.
Wir sagen keine Vermittlung zu. Wir sagen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel zu. Über Visa und Aufenthalt entscheiden allein die zuständigen Behörden, über Einstellungen allein die Betriebe.
Eine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG erbringen wir nicht. Wo rechtliche Fragen über allgemeine Verfahrensinformationen hinausgehen, verweisen wir an Anwältinnen und Anwälte oder an die zuständigen Stellen.
Wir werben nicht mit Erfolgsquoten, die wir nicht belegen können.
Von uns vermittelte Personen werden zu denselben Bedingungen beschäftigt wie inländische Beschäftigte — gleiche Vergütung, gleiche Arbeitszeiten, gleiche Rechte.
Wir vermitteln nicht an Betriebe, bei denen wir Anlass zu der Annahme haben, dass dieser Grundsatz nicht eingehalten wird.
Wir bekennen uns zu den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, zum WHO-Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und zu den einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Daraus leiten wir ab:
Wir überprüfen diese Grundsätze bei jedem Partner, mit dem wir zusammenarbeiten, und beenden Kooperationen, bei denen sie nicht eingehalten werden.
Bewerbungsunterlagen übermitteln wir ausschließlich nach ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person und ausschließlich an namentlich benannte Betriebe.
Die Einwilligung ist jederzeit ohne Nachteil widerrufbar. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass wir gegen einen dieser Grundsätze verstoßen haben — als Bewerberin, als Bewerber, als Betrieb oder als Partner — schreiben Sie uns:
Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und teilen das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich mit.
Menschen, die ihr Land verlassen, um hier zu arbeiten, treffen eine Entscheidung mit erheblichen Folgen für ihr Leben. Sie tun das oft mit begrenzten Informationen und in einer Sprache, die nicht ihre eigene ist.
Wer in dieser Lage Gebühren verlangt, Erwartungen weckt, die er nicht einlösen kann, oder rechtliche Grenzen ignoriert, schadet nicht nur diesen Menschen. Er schadet auch den Betrieben, die auf verlässliche Partner angewiesen sind, und dem Vertrauen in die Fachkräfteeinwanderung insgesamt.
Deshalb halten wir uns an diese Standards. Auch dann, wenn es uns Aufträge kostet.
Halten Sie Ihr Smartphone an den Code, um die Seite zu öffnen.